Die Günther- und Käthi-Reh-Stiftung erhält endgültig den Zuschlag

Das Zwangsvollstreckungs-Verfahren ist abgeschlossen. Für 350 000 Euro hat das Hotel "Burg Landshut" den Besitzer gewechselt. Das Finanzamt hatte das Zwangsvollstreckungs-Verfahren in Gang gesetzt.

Bernkastel-Kues. (cb) Die Günther- und Käthi-Reh-Stiftung (Leiwen) ist neuer Eigentümer des traditionsreichen Hotels "Burg Landshut" in Bernkastel-Kues. Vor einigen Wochen war bereits ein Zuschlag erteilt worden - allerdings nur unter Vorbehalt, weil Besitzer Franz-Ulrich Dahm wegen "besonderer persönlicher Umstände" den so genannten Vollstreckungsschutz beantragt hatte. Dieser Antrag wurde nun zurückgewiesen.

Für 350 000 Euro wird die Stiftung neuer Besitzer des Hotels am Bernkasteler Gestade. Die Stiftung war, nachdem sie vor einigen Jahren einen großen Teil der Grundschulden des Hotels übernommen hatte, auch Hauptgläubiger. Die Stiftung habe das Hotel gekauft, um sich vor größerem finanziellen Schaden zu bewahren. Nun könne man in aller Ruhe nach einem geeigneten Investor suchen, erläutert Vorstands-Vorsitzender Hans-Jürgen Lichter.

Das Verfahren war vor knapp zwei Jahren vom Finanzamt in Gang gesetzt worden. Später, so erläutert Rechtspfleger Stephan Dreher vom Amtsgericht Bernkastel-Kues traten auch die Kreisverwaltung und die Reh-Stiftung dem Verfahren bei. Die Stiftung habe mitgeteilt, dass der Kapitaldienst (Zins, Tilgung) für die Grundschulden seit etwa zwei Jahren nicht mehr bedient worden sei, sagt er.

Auch andere Gläubiger seien auf ihren Forderungen sitzen geblieben, berichtet Hans-Jürgen Lichter. Das gelte auch für die Vermieter im Nachbarhaus, die der Familie Dahm jahrelang Zimmer zur Verfügung gestellt hatten. Das Mietverhältnis sei dann gekündigt worden, um das Haus vor der "totalen Abwirtschaftung" zu retten, heißt es von Seiten der Hausbesitzer.

Franz-Ulrich Dahm und seine Lebensgefährtin Stephanie Simon waren noch im März optimistisch, einen Integrationsbetrieb schaffen zu können, in dem auch behinderte Menschen arbeiten. Dies sei "Augenwischerei", entgegnet Hans-Jürgen Lichter. Behinderten-Einrichtungen mit denen Gespräche geführt worden seien, hätten darauf hingewiesen, dass das Objekt für diesen Zweck ungeeignet sei.

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