Die jungen Radfahrer müssen Gehwege benutzen

Bernkastel-Kues · Rudolf Müller aus Zeltingen-Rachtig kennt sich mit der Straßenverkehrsordnung aus. Darin steht unter anderem, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg einer Brücke nutzen müssen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Und sie dürfen dort auch fahren. Erwachsene dagegen müssen ihr Gefährt schieben, wenn sie die Straße nicht nutzen wollen.
Am 31. Januar hatte der TV noch einmal die Situation auf der Bernkastel-Kueser Brücke beleuchtet. Dort kommen sich Fußgänger und Radfahrer oft ins Gehege, weil viel Betrieb herrscht und Radler sich manchmal uneinsichtig zeigen. Dabei war allerdings nicht, wie im Vorjahr geschehen, auf die Situation für Kinder hingewiesen worden. "Habe ich meinem Enkel etwas Falsches erzählt?", fragte Rudolf Müller beim TV nach.
Das hat er nicht. Nach Auskunft von Axel Schnitzius, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues, dürfen auch Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg einer Brücke befahren. Schnitzius stellt noch etwas heraus: "Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen den Gehweg nicht nur auf Brücken nutzen, sondern überall, wo er vorhanden ist." Strafrechtlich haben Kinder, die dies missachten, aber nichts zu befürchten. Es gehe aber um mögliche zivilrechtliche Ansprüche, erläutert Schnitzius. cb

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