Verkehr Kreisstraße soll abgestuft werden

Salmtal/Klausen/Esch · Die K 50 im Salmtal hat keine übergeordnete Bedeutung mehr. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des LBM.

 Mögliche Abstufung der K50

Mögliche Abstufung der K50

Foto: TV/Schramm, Johannes

(red/will) Die Kreisstraße 50 soll zwischen der L 50 in Salmrohr bis zur K 51 in Esch abgestuft werden. Laut Landesbetrieb Mobilität hat die K 50 nicht die Verkehrsfunktion einer Kreisstraße. Zur Erschließung von Salmrohr dienten in erster Linie die Landesstraßen L 141 und L 50. Die beiden Landesstraßen würden auch den Durchgangsverkehr abwickeln. Der Verkehr auf der K 50 sei überwiegend Ziel- und Quellverkehr von, zu und aus dem Gewerbegebiet sowie zwischengemeindlicher Verkehr. Darüber hinaus gehe die K 50 in Esch in den Teil der K 50 über, der bereits mit der K 51 seit 2017 zur Umstufung anstehe. Das Thema stand auf der Tagesordnung der zurückliegenden Kreisausschusssitzung. Nun soll die Verwaltung mit den betroffenen Gemeinden Salmtal, Sehlem und Esch Verhandlungen über eine Abstufungsvereinbarung aufnehmen, was bei den Kommunen sicher nicht auf Wohlgefallen stoßen wird.

Erst nach Abschluss dieser Vereinbarung sei das Land bereit, den anstehenden Ausbau der Michael-Felke-Straße letztmalig mit Landesmitteln in Höhe von 70 Prozent zu fördern. Nach dem Bauprogramm des Landkreises ist der Ausbau der K 50 im Bereich Michael-Felke-Straße in Salmrohr für 2021/22 vorgesehen.

Bei einer Umstufung, zu der eine Aufstufung oder Abstufung gehören, wird eine öffentliche Straße in eine andere Straßenklasse eingeordnet. Mit der Auf- oder Abstufung endet die Straßenbaulast für den alten und es beginnt die Straßenbaulast für den neuen Träger.

Heißt: Sollte die Kreisstraße 50 abgestuft werden, müsste nicht mehr der Kreis, sondern die betroffenen Gemeinden für die Unterhaltung der Straße zahlen, zum Beispiel für Winterdienst, die Wasserführung und auch die Instandhaltung der Straße.

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