Wein Eine Steuer aus Kaisers Zeiten

Eine Weinkolumne in der Fastenzeit über Sekt zu schreiben, mag etwas unpassend sein. Vor wenigen Wochen aber knallten noch die Sektkorken auf den Fastnachtsveranstaltungen im Minutentakt. Darüber freuten sich nicht nur die Wirte und Sektproduzenten. Auch der Fiskus, sprich der nimmersatte Staat, hat dabei kräftig mitkassiert, denn Sekt unterliegt einer Steuer.

Sie beträgt derzeit 1,36 Euro pro Liter oder umgerechnet 1,02 Euro pro 0,75-Liter-Flasche. Rund 450 Millionen Euro nimmt der Bund über diese Steuer ein. Wer Sekt trinkt, hilft also dem Staat all die sinnvollen  und weniger sinnvollen Ausgaben zu finanzieren.

Natürlich ist der „Steuergegenstand“ Schaumwein/Sekt genauestens  geregelt. Die Steuer muss für „Schaumweine in Flaschen mit Schaumweinstopfen und Haltevorrichtung und Getränken, die bei 20 Grad Celsius einen Kohlendioxid-bedingten Überdruck von drei Bar haben, entrichtet werden“.

Was bedeutet, dass Perlwein, also zum Beispiel der immer beliebter werdende Secco, nicht besteuert wird.  Zwar prickelt Secco wegen seines geringeren Gehalts an Kohlensäure nicht so schön auf der Zunge oder sonst wo, aber der Fiskus geht hier leer aus.

Eingeführt wurde die Sektsteuer übrigens 1902 zur Finanzierung der Kriegsflotte Kaiser Wilhelms II. Die Flotte gibt es längst nicht mehr, die Sektsteuer ist uns aber erhalten geblieben. Was beweist: Führt der Staat  einmal eine Steuer ein, wird sie nicht mehr abgeschafft. Wobei ein klein wenig Hoffnung besteht. Es gibt längst keinen Grund mehr, einen Solidaritätszuschlag zu erheben. Und man höre und staune: Diese Zusatzsteuer soll bald für die meisten entfallen. Dann könnte der Staat doch in einem Rutsch die Sektsteuer abschaffen. Oder brauchen wir wieder eine Kriegsflotte?

w.simon@volksfreund.de

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