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Wittlich · An den Strafgerichten in der Region ist nicht nur das Urteil hauptberuflicher Richter gefragt. Wie Reinhold Westhöfer aus Wittlich sind ebenso Bürger ohne weitreichende Jurakenntnisse als Schöffen an der Rechtsprechung beteiligt.

 Neben den Berufsrichtern sind im Bezirk des Landgerichts Trier mit den acht Amtsgerichten Saarburg, Hermeskeil, Bernkastel-Kues, Wittlich, Daun, Prüm, Bitburg und Trier insgesamt 170 ehrenamtliche Richter tätig.

Neben den Berufsrichtern sind im Bezirk des Landgerichts Trier mit den acht Amtsgerichten Saarburg, Hermeskeil, Bernkastel-Kues, Wittlich, Daun, Prüm, Bitburg und Trier insgesamt 170 ehrenamtliche Richter tätig.

Foto: dpa/Friso Gentsch

In seinem Beruf beschäftigt sich der 63-jährige Wittlicher Reinhold Westhöfer mit Landvermessung und Karten. Doch an etwa zehn Tagen im Jahr sitzt der gelernte Vermessungstechniker nicht an seinem Schreibtisch im Katasteramt in Bernkastel, sondern auf der Richterbank im Amtsgericht Wittlich.

Obwohl er keine juristische Ausbildung hat, bekleidet er seit fünf Jahren ehrenamtlich ein Richteramt. Was viele nicht wissen: Als Schöffe hat er dabei das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. „Die beiden Schöffen können den hauptamtlichen Richter sogar überstimmen. Das habe ich persönlich zwar noch nicht erlebt, kommt aber vor,“ erklärt Westhöfer, der mit seiner Stimme bei der Urteilsfindung schon  viele Verbrecher hinter Schloss und Riegel gebracht hat. Westhöfer: „Ich war aber auch schon mal anderer Meinung als der hauptamtliche Richter und habe gesagt, dass ich dem Angeklagten aufgrund seiner gewaltigen Vorstrafen keine Bewährung geben kann. Ich war dabei jedoch in der Minderheit.“

Bei der Rechtsprechung verlässt er sich auf den „gesunden Menschenverstand“ und sein „Gerechtigkeitsempfinden“. Er finde es gut, sagt der Vermessungstechniker, dass die Urteile an den deutschen Gerichten im Strafrecht nicht alleine von hauptberuflichen Richtern gefällt würden. „Schöffen urteilen unabhängiger als Richter, weil sie nicht vom Fach sind und eher den Menschen auf der Anklagebank im Blick haben als die Paragrafen.“

Dennoch gebe der Richter den Ton an, sagt Westhöfer. Denn nur der Richter wisse, was juristisch wasserfest sei und in welchem Rahmen sich die Strafen bewegen dürften. „Bevor das Urteil gesprochen wird, setzen wir uns zu einem sechs-Augen-Gespräch zusammen, um eine vernünftige Lösung und ein Urteil zu finden.“ In der Mehrheit der Fälle im Strafrecht am Amtsgericht Wittlich herrsche im Triumvirat, das sich aus zwei Schöffen und dem hauptamtlichen Richter zusammensetzt, jedoch Einigkeit, sagt Westhöfer.

Er meint, dass sich sein Gerechtigkeitsempfinden und auch die Art seiner Beurteilung in den nunmehr fünf Jahren, in denen er das Ehrenamt ausübe, nicht verändert hätten. „Ich urteile nicht härter oder milder als zu Beginn der Schöffentätigkeit.“

Allerdings habe sich mit der Zeit sein Blick dafür geschärft, ob ein Angeklagter es wirklich ehrlich meine, oder ob er das Gericht nach Strich und Faden belüge. „Das merkt man daran, wie sich die Angeklagten äußern.“

 Reinhold Westhöfer (63) ist seit fünf Jahren ehrenamtlicher Richter (Schöffe) am Amtsgericht Wittlich.

Reinhold Westhöfer (63) ist seit fünf Jahren ehrenamtlicher Richter (Schöffe) am Amtsgericht Wittlich.

Foto: Christian Moeris

Er erlebe oft, sagt Westhöfer,  dass er am Ende einer Verhandlung zu einem anderen Eindruck als er ihn zu Beginn der Verhandlung gehabt habe, komme. Man lerne den Menschen auf der Anklagebank während der Verhandlung besser kennen. „Wenn man den gesamten Hintergrund der Tat erfahren hat, was mehr ist, als das was in der Anklageschrift steht, kommt man oft zu dem Urteil, dass man ihm nochmal eine Chance geben sollte, damit er wieder auf den rechten Weg kommen kann.“ Sein Arbeitgeber muss ihn für die Verhandlungstage freistellen. Als ehrenamtlicher Richter erhalte er sechs Euro die Stunde, sagt Westhöfer und lacht. „Der Mindestlohn liegt bei 8,84 Euro.“  Wer sich für das Ehrenamt interessiere, sagt Westhöfer, der solle vor allem folgende Eigenschaft mitbringen: „Man darf sich deshalb keine schlaflosen Nächte bereiten und zu lange im Privatleben über Fälle und Angeklagte nachgrübeln. Wenn ich als Schöffe beim Gericht aus der Tür raus bin, bin ich wieder ein normaler Bürger und denke nicht mehr über die Fälle nach.“

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