Diebstahl-Serie: Drei Wittlicher vor Gericht

Bernkastel-Wittlich · Ob Sportlerheim, Musterhaus, Autohaus oder Firma: Das alles sind Tatorte einer Einbruchsserie in der Region. Deshalb stehen drei Wittlicher, darunter eine Frau, jetzt vor dem Landgericht Trier. Sie sind des gemeinschaftlichen, bandenmäßigen Einbruchdiebstahls angeklagt.

 Navigationsgeräte sind besonders beliebt bei Dieben, so auch bei dem Wittlicher Trio. TV-Foto: Klaus Kimmling

Navigationsgeräte sind besonders beliebt bei Dieben, so auch bei dem Wittlicher Trio. TV-Foto: Klaus Kimmling

Bernkastel-Wittlich. Plötzlich fehlen die komplette Küche und ein Schlafzimmer aus dem Musterhaus. Man kommt aus dem Urlaub und daheim sind drei Fernseher verschwunden. In der Firma sind Notebooks nicht mehr auffindbar: Einbrecher waren auf Beutezug.
Ein Beutezug, der laut Anklage über Wittlich-Wengerohr, Landscheid/Burg, Laufeld, Niersbach, Zeltingen-Rachtig, bis Speicher, Preist und Lutzerath reicht. 14 Tatorte sind beispielhaft gelistet, an denen alles vom Handy und Navigationsgerät über Gartenmöbel, Couchgarnitur, Lampen, Geld, Zigaretten, Alkohol, Gasrevolver mit Munition, Mercedes nebst Papieren und Schlüssel, Fernseher, Laptop bis eben zur kompletten Küche gestohlen wurde. Der Gesamtwert der Beute wird auf 120 000 Euro geschätzt.
Zwei Wittlicher sitzen deshalb seit April in Untersuchungshaft. Dort war zunächst auch eine Wittlicherin untergebracht, sie ist mittlerweile auf freiem Fuß: Ihr Haftbefehl wurde im Juni außer Vollzug gesetzt. Die drei waren der Kriminalpolizei Wittlich im April nach "klassischer Ermittlungsarbeit", so ein Polizeisprecher, ins Netz gegangen. Bei ihrer Festnahme waren sie zwischen 22 und 28 Jahre alt.
Am Montag, 9. September, hat das Trio einen Gerichtstermin: Es wird des gemeinschaftlichen, bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls in Gebäuden vom Sportlerheim übers Muster- und Autohaus bis zum Getränkemarkt und Vereinsheim angeklagt. Alles Gebäude, die meist nachts oder am Wochenende leer stehen, weil sie nicht bewohnt sind. Aber auch ein Wohnhaus in Preist (Bitburg-Prüm) war Ziel von Langfingern: Dort waren die Bewohner allerdings zur Tatzeit in den Ferien. Als sie zurückkamen, waren sie um 33 000 Euro ärmer. So hoch wird der Wert der dort gestohlenen Unterhaltungselektronik geschätzt.
Insgesamt sind es aus Sicht der Staatsanwaltschaft 20 Fälle, für die das Trio verantwortlich gemacht werden soll. Als Tatzeitraum nennt die Kripo rund ein Jahr bis zur Festnahme. Die mutmaßlichen Täter haben naturgemäß nicht all das, was sie mitgehen ließen, behalten, sondern versucht, es los zu werden, um damit Geld zu verdienen.
Die Beute wurde im Internet über eBay verkauft. Dazu habe man den eBay-Account eines Dritten genutzt aber zum Teil auch die eigenen. Die Käufer der Hehlerware seien über die Herkunft der Dinge im Unklaren gelassen worden. Einiges an Diebesgut wie Werkzeuge und Unterhaltungselektronik wurde bei Durchsuchungen im Zuge der Festnahmen im April gefunden.
Zu den vorgeworfenen Einbrüchen heißt es, die Frau habe meist am Tatort Schmiere gestanden und teilweise auch den Fluchtwagen gefahren, wohingegen die Männer eingebrochen seien und das Diebesgut ausgewählt hätten. Außerdem soll noch ein Vierter im Bunde gewesen sein. Er sei im Juli, August 2012 Teil der Gruppe gewesen und habe den Angeklagten Tipps gegeben, wo sich ein Einbruch lohnen würde. Gegen ihn läuft ein gesondertes Verfahren. Der erste Termin im Strafverfahren gegen die drei Wittlicher ist am Montag, 9. September, 9 Uhr, vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Trier. Es sind drei Fortsetzungstermine festgesetzt.Extra: Nachricht für Kinder

Hehlerware: Was zum Teufel ist denn Hehlerware? Vielleicht habt ihr das schon mal gehört. Das sind Sachen, die von jemandem verkauft werden, dem sie gar nicht gehören. Gestohlene Sachen zum Beispiel. Das heißt für den Käufer: unbedingt Finger weg von Schnäppchen, wenn man Zweifel hat, ob die rechtmäßig auf dem Markt sind. Denn wer etwas Gestohlenes kauft, kann selber vor Gericht landen. Es gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Zur Sicherheit kann man sich den Einkaufszettel vorlegen lassen. Wer einen Verdacht hat und trotzdem Hehlerware kauft, macht sich strafbar. Bei Sachen, die man im Internet kauft, muss man besonders aufpassen. Wenn da etwas verdächtig billig angeboten wird: Vorsicht! sos

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