Prozess Diesel im Weinberg: Angeklagter freigesprochen

Bernkastel-Kues · Es gibt ein Motiv aber keinen Beweis für ein perfides Umweltdelikt: Deshalb kann ein 57 Jahre alter Mann auch nicht schuldig gesprochen werden. Richter, Staatsanwältin und Verteidiger sind da vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues einer Meinung.

Diesel im Weinberg: Angeklagter freigesprochen
Foto: dpa/Volker Hartmann

In dubio pro reo – ­ Im Zweifel für den Angeklagten. „Er wird freigesprochen“, urteilt Richter Oliver Emmer (Amtsgericht Bernkastel-Kues) am Ende eines Prozesses, in dem es um eine perfide Straftat geht: die Verunreinigung von Weinbergen und auch schon geernteten Trauben mit Dieselkraftstoff.

Der Fakt an sich ist schon schlimm. Der oder die Täter wollten den Schaden aber mit allen Mitteln. Deshalb deponierten sie, wie mehrfach berichtet, im September 2018 mit Diesel gefüllte Plastikbecher in der dichten Laubwand mehrerer Weinberge, die wenig später mit einem Vollernter gelesen werden sollten. Gleich zu Beginn der Lese kommt es zu einem gravierenden Schaden. 3000 Kilogramm Trauben werden kontaminiert. Danach durchsuchen Mitglieder der Winzerfamilie von der Mittelmosel und Polizeibeamte weitere Wingerte ­und werden fündig. Weiterer Schaden am Lesegut kann dadurch aber verhindert werden.

„Es geht um viel. Deshalb der große Aufwand.“ So begründet Richter Emmer die Länge des Prozesses, der sich über vier Verhandlungstage erstreckt. Der Ange klagte, ein 57 Jahre alter Nachbar der Winzerfamilie, streitet die Tat ab. Ein Motiv hätte er, sagen Staatsanwältin Nicole Schneider, Richter Emmer und auch Verteidiger Stephan Oberbillig. Einen seit Jahren schwelenden Nachbarschaftstreit, der auch schon früher Gerichte beschäftigte.

„Dass er ein Motiv hätte, heißt aber nicht, dass er der Täter ist“, sagt Oberbillig. Staatsanwältin und Richter sehen das ähnlich. „Eine Verurteilung ist nur möglich, wenn keine Restzweifel an der Schuld eines Angeklagten bestehen“, sagen sie. Und diese Zweifel gebe es.

Niemand hat den Angeklagten bei einer Tat gesehen, es gibt keine Fingerabdrücke oder sonstige verwertbare Spuren. Der 57-Jährige hat bei den Ermittlungen einmal den Satz fallen lassen, es sei nicht verwunderlich auszurasten, wenn man soviel über sich ergehen lassen müsse. Kurz vor der Tat muss der Angeklagte einen anderen Vorwurf gegenüber der Familie zurücknehmen und eine Strafe bezahlen. Außerdem wird der Sohn der Winzerfamilie in der Zeitung erwähnt. „Da war er sicher nicht gut auf die Famiie zu sprechen“, sagt Richter Emmer. All das und noch einiges mehr reiche aber nicht für eine Verurteilung, heißt es.

Am vierten Verhandlungstag kommen noch offenbar ebenfalls verunreinigte Fässer mit Trester (ausgepresste Trauben) dazu. Sie standen 2016/17 vor der Verarbeitung in einer Brennerei monatelang auf einem frei zugänglichen Platz des Winzerbetriebs. Auch damals geriet der Angeklagte in Tatverdacht. Doch auch hier gibt es keinerlei Beweise.

Der Angeklagte sei kein Winzer, sagt Oliver Emmer zum aktuellen Fall. Haber er wissen können, welche Wingerte geerntet werden, und dass dort der Vollernter zum Einsatz komme? Der Täter habe genau gewusst, wie er der Winzerfamilie mit wenig Aufwand maximalen Schaden zufügen könne. Deshalb komme auch ein neidischer Winzerkollege als Umweltfrevler in Frage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort