Drei Fehler mit fatalen Folgen - Zwei Männer nach tödlichem Unfall auf der A1 bei Wittlich verurteilt

Wittlich · Nach einer Massenkarambolage auf der A 1 hat das Amtsgericht Wittlich jetzt zwei Männer verurteilt.

Wittlich Ein Mensch ist bei einer Massenkarambolage auf der A1, Höhe Ausfahrt Wittlich-Mitte, im Januar 2015 ums Leben gekommen. Der Fall ist jetzt vor dem Amtsgericht in Wittlich verhandelt worden (der TV berichtete mehrfach). Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei Männer, die an dem Unfall beteiligt waren, Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Wegen des Verhaltens der Angeklagten sei ein Mensch ums Leben gekommen.

Der Prozess. Es ist punkt 8.30 Uhr als der Vorsitzende Richter Josef Thul die Verhandlung eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt weiß noch keiner der Prozessbeteiligten, dass er sich auch noch zwölf Stunden später in Saal 1 des Gerichtes aufhalten wird. Insgesamt wird das Gericht zwölf Zeugen, einen Verkehrsgutachter und eine Jugendpsychologin hören, um sich ein Bild von den Geschehnissen an jenem Januarabend zu machen, an dem ein Mann auf tragische Weise sein Leben verlor. Die Geschichten der drei Angeklagten beginnen an dem Unfalltag unterschiedlich, enden tun sie auf traurige Weise alle gleich.

Der Astrafahrer. Unter den Angeklagten ist der damals 18-jährige Opelfahrer. Während der Verhandlung wird klar, dass der Fahrer die Kontrolle über sein Auto verlor, als er versuchte, von der Abbiegespur, auf die er irrtümlicher Weise gefahren war, zurück auf die Fahrbahn der A1 in Fahrtrichtung Koblenz zu gelangen. Das Gericht kommt zu der Überzeugung, dass er dabei sein Lenkrad herumgerissen und daraufhin die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe. Dabei sei er quer über die Fahrbahn und gegen die Leitplanke geschleudert. Später sei er auf der Autobahn zum Stehen gekommen. Richter Thul resümiert: "Das war ein klassischer Anfängerfehler." Außerdem sei die Unfallstelle nicht ordnungsgemäß abgesichert worden. Wegen des Fahrfehlers und der fehlenden Absicherung verurteilt das Amtsgericht den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht. Die Kammer spricht eine Verwarnung aus.

Der Passatfahrer. Nachdem Unfall des Astrafahrers sei dann ein 56-jähriger Mann mit seinem VW Passat an die Unfallstelle herangefahren. Er habe helfen wollen, die Unfallstelle abzusichern. Der Mann hätte sich etwa 20 Meter vor den Astra gestellt, erläutert Thul in seiner Urteilsbegründung. Durch Zeugenaussagen wird außerdem klar: Während der 56-Jährige versuchte, die Unfallstelle abzusichern, konnte seinem Auto ein Autofahrer noch gerade so ausweichen, ein anderer hingegen fuhr dem Passat, der auf der Überholspur stand, mit seinem Golf auf. Das bestätigt auch das Gutachten. Der Unfall hat den 56-Jährigen so sehr mitgenommen, dass er heute noch unter anderem unter starken Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, erklärt dessen Anwalt. Aus diesem Grund entscheidet die Staatsanwaltschaft, während der Verhandlung und auf Antrag des Verteidigers, das Verfahren gegen den Mann einzustellen. Das Gericht stimmt dem zu.

Der Mercedesfahrer. Zu dem Zeitpunkt, als bereits vier demolierte Fahrzeuge auf der A1 standen, fuhr der 59-Jährige dritte Angeklagte mit etwa 170 Stundenkilometer auf die Unfallstelle zu. Das bestätigen sowohl der Fahrer des Wagens, als auch der Gutachter. Laut diesem habe der Fahrer auch das Hindernis zu spät gesehen, hätte nicht mehr bremsen können, habe zunächst den Astra gerammt, dann den Passat, bis er schließlich den Fahrer des Golfes angefahren habe, der zuvor auf den Passat aufgefahren war und jetzt versucht hätte, die Unfallstelle abzusichern. Der 59-Jährige Fahrer wird vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er trotz der Dunkelheit und der nassen Fahrbahn zu schnell gefahren sei. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 27 000 Euro zahlen.

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