Drogen im Gefängnis: Neuer Prozess gegen JVA-Beamten

Wittlich/Trier · Vor dem Landgericht in Trier wird ab Montag der Prozess gegen einen suspendierten Beamten der Justizvollzugsanstalt Wittlich neu aufgerollt: Der 43-Jährige war Ende Juni 2014 vom Wittlicher Amtsgericht wegen Bestechlichkeit und der fahrlässigen Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt worden.

Wittlich/Trier. Zufrieden waren offenbar beide Parteien nicht, als das Schöffengericht in Wittlich Ende Juni 2014 sein Urteil gegen einen damals 42-jährigen, suspendierten Beamten der Justizvollzugsanstalt Wittlich verkündete: Wegen Bestechlichkeit in drei minderschweren Fällen und der fahrlässigen Abgabe von Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.
Ein Richterspruch, mit dem sich weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung abfinden wollen: Die Prozessbeteiligten legten beide Berufung ein, sodass sich nun das Landgericht Trier mit dem Fall des JVA-Beamten beschäftigen muss. Ab dem kommenden Montag, 13. April, wird der Prozess von der Zweiten Kleinen Strafkammer neu aufgerollt. Fakt ist, dass der Justizvollzugsobersekretär Gefangenen mehrmals Pakete in die JVA gebracht hatte. Für das Überbringen erhielt er zweimal Lakritz, einmal 20 Euro. In zwei Paketen waren Cannabis und Haschisch versteckt gewesen. Im September 2013 flog der Beamte auf und wurde suspendiert. Die Staatsanwaltschaft wertete das Überbringen der Pakete und die Entgegennahme von Lakritz und 20 Euro als Bestechlichkeit in drei minderschweren Fällen. Die Verteidigung sah darin keinen für die Bestechlichkeit erforderlichen Vorteil für den Beamten. Sie bezeichnete den Mann zudem als "leichtgläubig", "naiv" und "zu gutmütig".
Für diesen sei es außerhalb jeder Vorstellungskraft gewesen, dass in den Paketen Drogen versteckt gewesen seien. Als Bediensteter der JVA habe der Angeklagte von der generellen Drogenproblematik im Strafvollzug wissen müssen, argumentierte dagegen die Staatsanwaltschaft.
Drei Verhandlungstage sind nun vor der Zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts vorgesehen. Los geht es ab Montag, 13. April, 9 Uhr. neb

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