Drogen in Gefängnis geschmuggelt: Es bleibt bei Geldstrafe für JVA- Beamten

Trier/Wittlich · Das Berufungsverfahren im Fall des seit September 2013 vom Dienst freigestellten Beamten der JVA Wittlich vor dem Trierer Landgericht ist am Montagmorgen nach nur kurzer Verhandlung beendet worden. Sowohl der Angeklagte, der im Juni 2014 vom Amtsgericht Wittlich wegen Bestechlichkeit in drei minderschweren Fällen und der fahrlässigen Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt worden war, wie auch die Staatsanwaltschaft zogen ihre Berufung zurück.

Dem vorausgegangen war ein eindringlicher Appell vom Vorsitzenden Richter Peter Egnolff: er hatte dem Angeklagten nahe gelegt, die Berufung zurückzuziehen. Er machte dem 43-Jährigen deutlich, dass ein von der Verteidigung angestrebter Freispruch hinsichtlich der Vorwürfe der Bestechlichkeit nicht in Betracht komme. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich durch die Einlegung der Berufung eine höhere Strafe angestrebt, erklärte sich aber dann ebenfalls bereit, das Urteil des Amtsgerichts zu akzeptieren. Damit ist das Urteil des Wittlicher Amtsgerichts rechtskräftig.

Der JVA- Beamte hatte im Mai bis September 2013 mehrfach Pakete für Gefangene. an den Kontrollen vorbei ins Wittlicher Gefängnis geschmuggelt. In zwei Fällen bekam er für diese Dienste Lakritz, einmal 20 Euro. In einem Paket soll Haschisch im Wert von 50 Euro versteckt gewesen sein, wovon der Angeklagte nach eigener Aussage aber nichts gewusst hätte. Bei der letzten Übergabe, bei der der 43-Jährige aufflog, fand man ebenfalls in dem Paket Betäubungsmittel.

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