Durchfahrt verboten: Trottoir für Radler tabu

Bernkastel-Kues · Schilder und Markierungen sollen in Bernkastel-Kues Radler davon abhalten, verbotenerweise auf Gehwegen zu fahren. Doch nicht alle deuten die Markierungen richtig.

Bernkastel-Kues. Auf dem Gehweg haben Zweiräder nichts zu suchen. Doch wieso wird an der Bernkasteler Brücke darauf extra per Schild hingewiesen? Axel Schnitzius, stellvertretender Leiter der Polizei in Bernkastel-Kues sagt: "Uns ist vermehrt aufgefallen, dass hier Radfahrer auf dem Gehweg fahren und oftmals die Fußgänger auch noch mit Klingeln zur Seite läuten wollen."
Deshalb habe man gemeinsam mit dem Ordnungsamt zu folgenden Hinweisen gegriffen: Auf dem Boden des Fußgängerwegs weisen auf Kueser Seite je eine Markierung auf dem Boden und auf Bernkasteler Seite sogar jeweils zwei Zeichen in Rot-Weiß darauf hin, dass Radfahren hier verboten ist. Zusätzliche blaue Verkehrszeichen an den Laternen der beiden Brückenköpfe verdeutlichen: Hier sind nur Fußgänger erlaubt und sonst niemand.
Keine Ausreden mehr


"Das Problem auf der Brücke ist in den vergangenen Jahren gewachsen", erläutert Schnitzius. Mit den Hinweisen auf dem Boden und in Sichthöhe habe nun keiner mehr eine Ausrede. Zumindest nicht Erwachsene und Jugendliche. Ausnahme blieben Kinder. "Für Kinder bis acht Jahre gibt es eine Sonderregelung: Sie müssen auf dem Fußgängerweg fahren und Kinder bis zehn Jahre dürfen", so Josef Schmitz, Leiter des Ordnungsamts. "Da sich aber vor allem im Sommer kaum einer daran hält, mussten wir handeln." Immer mehr Menschen würden Rad fahren und deshalb müssten auch diese Verkehrsteilnehmer an ihre Pflichten erinnert werden.
Viele Radler würden sich subjektiv auf dem Gehweg sicherer fühlen, sagt Schnitzius. Doch gibt er zu bedenken: "Es besteht die Gefahr, über den hohen Bordstein auf die Straße zu fallen oder über das Geländer in die Mosel gestoßen zu werden, wenn es mit den Fußgängern zu eng wird."
Zeichen falsch verstanden


Unerlaubt auf dem Gehweg zu fahren, ist ein verkehrswidriges Verhalten, das mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Wiederholungstätern kann es sogar zu einer Anzeige kommen. Schwerwiegender ist: "Die Rechtsprechung geht immer mehr dahin, dass Radfahrer, die verbotenerweise auf einem Gehweg fahren, jeglichen Anspruch auf Schadensersatz verlieren", erklärt Schnitzius.
Doch ob die Markierungen in Bernkastel-Kues die Radler tatsächlich erreichen? Nicht alle verstehen sie richtig. Schmitzius: "Mich haben zwei ältere Damen angerufen und gefragt, ob sie nun endlich hier fahren dürfen." In letzter Instanz werde man hier aber auch noch einen roten Querstrich durch die Piktogramme ergänzen, damit die Aussage ganz deutlich werde.
Auch die Bernkasteler Innenstadt soll radfrei werden: "Hier ist bereits angeordnet, die Schilder `Radfahrer frei` an der Fußgängerzone abzunehmen", sagt Ordnungsamtsleiter Schmitz. Die Polizei hofft auf die Einsicht der Radler, wird aber bei Verstößen künftig auch entsprechende Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen.Extra

"Das Zeichen ist eindeutig: Roter Rand heißt, dass etwas verboten ist", so Monika Schmidt (38) aus Bernkastel. Sie habe beobachtet, dass sich die Kinder an dieses Verbot nun halten, aber nach wie vor Erwachsene auf dem Gehweg fahren. Petra Goertz (42) aus Bernkastel: "Ich weiß das aus dem Verkehrsunterricht, dass man auf dem Bürgersteig nicht mit dem Rad fahren darf. Vielleicht helfen die Zeichen auch den vielen, die sich nicht dran halten." Der Schüler Lukas Dusemund (12) aus Kues sieht das anders: "Für mich heißt das: Man darf hier fahren, es fehlt da der Verbotsstrich einmal durch das Fahrrad." Für den passionierten Radler Tobias Leiendecker (29) aus Andel sind die Zeichen überflüssig: "Der Rand ist nicht ganz durchgängig und damit schwer nachvollziehbar, was das bedeuten soll. Eigentlich überflüssig, da eh nie einer was sagt, wenn hier Erwachsene mit dem Rad fahren." jo

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