Ehemalige Wittlicher Gefangene müssen sich erneut vor Gericht verantworten

Wittlich. · Schneller als gedacht ist am Donnerstag ein Prozess vor dem Jugendschöffengericht Wittlich zu Ende gegangen. Beide Angeklagten gestanden die Taten — das war nur eine der Überraschungen im Laufe des Verhandlungstages.

Unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung haben sich zwei junge Männer gestern vor dem Jugendschöffengericht Wittlich verantworten müssen. Verurteilt wurden sie am Ende jedoch wegen eines weniger schweren Delikts. Dass der Prozess am gestrigen ersten Verhandlungstag zu Ende ging, war nicht absehbar.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft Trier hat beiden Angeklagten vorgeworfen, im Februar 2015 während ihrer gemeinsamen Haftzeit in der Jugendstrafanstalt Wittlich einen Mitgefangenen geschlagen zu haben. Der heute 21-Jährige soll dem Opfer ins Gesicht geschlagen haben, sein vier Jahre älterer Freund soll dem Geschädigten mit einem festen Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben. Zudem soll der Ältere der beiden einen Tag später auf dem Hof der JSA in Streit mit einem weiteren Mitgefangenen geraten sein, zu seiner Schlägerei ist es aber nicht gekommen.

Die Geständnisse: Beide Angeklagten räumten die Taten ein. Demnach hat der Jüngere einen Mithäftling angegriffen und ins Gesicht geschlagen. Dieser habe ihn daraufhin am Pullover gepackt und an eine Wand gedrückt. Der Ältere hat den Streit nach eigener Aussage mitbekommen, sei dem Geschädigten auf den Rücken gesprungen, um so zu versuchen, die beiden Streithähne auseinanderzubringen, bevor Justizangestellte etwas von der Rangelei mitbekämen. Ob er das Opfer dabei geschlagen habe, könne er jedoch nicht mehr sagen. Einen festen Gegenstand habe er nicht in der Hand gehabt.

Die Aussage des Opfers: Der ehemalige Mitgefangene der beiden Angeklagten erneuert vor Gericht seine Aussagen zum Tathergang. Er sei nach der Schlägerei benommen gewesen. Im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt sei ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma festgestellt worden, ein bis zwei Wochen lang habe er Kopfschmerzen gehabt. Nach seiner Aussage entschuldigten sich die beiden Täter bei ihm, er nahm die Entschuldigungen an.

Die Plädoyers: Drei Überraschungen hat es für Staatsanwalt Arnold Schomer während der Verhandlung gegeben, wie er zu Beginn seines Plädoyers bekannte. Zum einen, dass die beiden Angeklagten ihre Taten eingeräumt haben. Zum anderen, dass das Opfer keinen Strafantrag gestellt hatte und auch auf Nachfrage vor Gericht kein Interesse daran bekundete. Und zum Dritten, dass sich die beiden Angeklagten während der Verhandlung bei ihrem ehemaligen Mithäftling entschuldigt haben.

Da dem 21-Jährigen und seinem 25-jährigen Mitangeklagten die in der Anklage vorgeworfene gemeinschaftliche schwere Körperverletzung nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden könne, so Schomer, forderte er wegen einfacher Körperverletzung fünf Monate Haft für den Älteren und eine Aufstockung der Jugendstrafe des Jüngeren von vier Jahren und drei Monaten auf vier Jahre und sechs Monate wegen Körperverletzung. Die beiden Anwälte der Angeklagten plädierten auf minderschwere Bestrafung ihrer Mandanten.

Das Urteil: Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Josef Thul folgte dem Antrag des Staatsanwalts. Die beiden Urteile sind rechtskräftig, alle Seiten verzichteten auf weitere Rechtsmittel.

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