Justiz Ehemaliger Ortsbürgermeister verliert Verfahren
Osann-Monzel/Trier · Der ehemalige Ortsbürgermeister von Osann-Monzel ist mit seiner Klage gegen die Gemeinde gescheitert. Grund der Klage waren kritische Anmerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses über die Amtsführung des Klägers, die auch im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wittlich-Land veröffentlicht wurden.
Wie bekannt wurde soll der damalige Ortschef mehr Geld für die Instandsetzung von Wegen ausgegeben haben, als der Gemeinderat offiziell genehmigt hatte. Der ehemalige Ortschef las diese Mitteilung der Gemeinde, ging an die Decke, klagte vor dem Verwaltungsgericht und wollte eine Gegendarstellung einfordern, da er sein Ansehen und seine Ehre verletzt sah. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage nun abgewiesen und festgestellt, dass „der Kläger keinen Anspruch gegen die Beklagte (Ortsgemeinde) auf eine Veröffentlichung eines dahingehenden Widerrufs hat“. Die Ortsgemeinde sei gemäß Gemeindeordnung zu der Veröffentlichung verpflichtet gewesen. Darüber hinaus sei die Darstellung verhältnismäßig gewesen und diese „wahren Tatsachen“, so urteilte das Gericht, seien vom Kläger grundsätzlich hinzunehmen.