Eifersucht-Schütze kommt in Untersuchungshaft

Wittlich/Osann-Monzel · Der 59-jährige Osann-Monzeler, der beschuldigt wird, auf den Freund seiner Ex-Frau geschossen zu haben (der TV berichtete), kommt in Untersuchungshaft. Das hat gestern der Haftrichter entschieden. Die minderjährige Tochter hatte in der Tatnacht die Polizei alarmiert.

Wittlich/Osann-Monzel. Eifersucht soll das Motiv des nächtlichen Beziehungsdramas in Osann-Monzel sein: Ein 59-Jähriger hatte dem 43-jährigen Freund seiner Ex-Frau an den Kopf geschossen.
Dabei hat er eine Gaspistole benutzt (siehe Extra). Sein Opfer wurde nicht lebensgefährlich im Gesicht verletzt und war am Montag bereits aus dem Krankenhaus entlassen. Danach hat der 59-Jährige versucht, sich selbst mit derselben Waffe umzubringen. Auch er verletzte sich nicht lebensgefährlich im Gesicht. Das sagt Martin Nellinger von der Polizeiinspektion Wittlich auf TV-Nachfrage.
Der 59-Jährige und seine 44-jährige Ex-Frau, das Paar ist geschieden, leben in verschiedenen Wohnungen im selben Mehrfamilienhaus. Am Sonntag um 1.35 Uhr kam es dann zu einer Art Beziehungsdrama (Der TV berichtete). Dabei sei der Ex-Mann betrunken gewesen. Die Frau war zunächst nach Polizeiangaben nicht anwesend. Sie wurde wohl von ihrer minderjährigen Tochter zu Hilfe gerufen. Das Mädchen soll auch die Polizei alarmiert haben. Eine weitere minderjährige Tochter soll von der Eskalation nichts mitbekommen haben, so ein Polizeisprecher.
Die Schüsse aus dem Schreckschussrevolver sollen nach ersten Erkenntnissen erst gefallen sein, als die Ex-Frau des mutmaßlichen Täters hinzugekommen sei. Dabei soll der 59-Jährige gedroht haben, die Mutter und deren neuen Lebenspartner umzubringen.
Bislang sei der Beschuldigte bei der Polizei, etwa wegen häuslicher Gewalt, nicht aktenkundig. Während des Einsatzes von Polizei und Rettungsdienst soll sich der 59-Jährige nicht zum Vorfall geäußert haben. Für gestrige Pressenachfragen war nicht die Kriminalpolizei zuständig. Den Grund nennt Martin Nellinger, Polizeiinspektion Wittlich: "Das wird im Bereich gefährliche Körperverletzung angesiedelt. Deshalb bleibt die Bearbeitung bei uns."
Zum Ergebnis der Vorführung beim Haftrichter am gestrigen Nachmittag teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer auf TV-Nachfrage mit: "Es ist richterlicher Haftbefehl ergangen und verkündet. Der Mann kommt in Untersuchungshaft. Er hat die Tat letztlich nicht bestritten. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand gehen wir davon aus, dass dringender Tatverdacht wegen gefährlicher Körperverletzung besteht.
Ob darüber hinaus auch ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt, muss noch geprüft werden."Extra

Eine Gaspistole, auch Schreckschusspistole genannt, verschießt im Gegensatz zu sogenannten echten Schusswaffen, denen sie täuschend ähnlich sieht, keine Projektile sondern Gas. Das Abfeuern aus nächster Nähe kann allerdings durch die Druckwirkung erhebliche Verletzungen hervorrufen. So kann theoretisch ein auf dem Kopf aufgesetzter Schuss tödlich sein. sos

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