"Eigenständigkeit nur bei Vergrößerung"

Bürgermeister Wolfgang Schmitz hält weiter an der Eigenständigkeit der Verbandsgemeinde Manderscheid fest. Das Innenministerium sieht eine Chance für den Weiterbestand der Verbandsgemeinde jedoch nur für den Fall, dass sich die Kommune vergrößert.

Manderscheid/Mainz. (mai) Auf die Frage, ob er weiterhin darauf hoffe, dass die Verbandsgemeinde Manderscheid eigenständig bleibe, sagt Bürgermeister Wolfgang Schmitz: "Warum sollte ich diese Hoffnung nicht mehr haben? Aus Mainz kommen keine klaren Signale."

Nach seinem Gespräch mit dem Innenminister hatte Schmitz in der VG-Ratssitzung darauf hingewiesen, dass es im Gesetzentwurf zur Kommunalreform eine Regelung gibt, die die Eigenständigkeit kleinerer Verbandsgemeinden in Ausnahmefällen zulässt. Der Minister habe seine Liste mit Argumenten für die Eigenständigkeit als hilfreich bezeichnet, sagte Schmitz.

Im Ministerium sieht man jedoch offensichtlich keine Chancen für Manderscheid, diese Ausnahmeregelung beanspruchen zu können. Eric Schaefer, Pressesprecher des Innenministeriums, teilte auf TV-Anfrage mit: "Der Gesetzentwurf lässt für Verbandsgemeinden zwar Unterschreitungen der Mindesteinwohnerzahl von 12 000 Einwohnern aus besonderen Gründen zu. Die Landesregierung vermag derzeit keinen besonderen Grund zu erkennen, der im Hinblick auf die Verbandsgemeinde Manderscheid den Gesichtspunkt der Einwohnerzahl, die deutlich unter dem im Gesetzentwurf angesetzten Mindestwert liegt, zumindest aufwiegen könnte." Nur eine Vergrößerung könnte Manderscheid retten. Schaefer: "Eine Vergrößerung des Gebiets der Verbandsgemeinde Manderscheid ist unter Umständen eine Möglichkeit, vor Ort kommunale Gebietsstrukturen mit einer größeren Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft im Sinne der Zielsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform zu erreichen."

Generell stellt Schaefer fest: "Die Landesregierung hält weiterhin an ihrer Bewertung fest, dass für die Verbandsgemeinde Manderscheid ein vordringlicher Gebietsänderungsbedarf im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform besteht. Mithin kommt nach Auffassung der Landesregierung ein Fortbestand dieser Verbandsgemeinde in ihren heutigen Grenzen nicht in Betracht."

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