Ein Alleingang in Thalfang hat Folgen: Was wurde besprochen zwischen Bürgermeister und Anwaltsbüro?

Thalfang · Mitglieder des Thalfanger Rats wollen wissen, um was es bei Gesprächen von Bürgermeister Marc Hüllenkremer in einem Anwaltsbüro ging.

 Was sagen die Akten im Thalfanger Rathaus über den Besuch von Hüllenkremer bei einem Anwaltsbüro in Köln? TV-Foto: Christoph Strouvelle

Was sagen die Akten im Thalfanger Rathaus über den Besuch von Hüllenkremer bei einem Anwaltsbüro in Köln? TV-Foto: Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Über welche Themen hat sich Bürgermeister Marc Hüllenkremer in einer Kölner Anwaltskanzlei beraten lassen? Diese Frage bewegt zahlreiche Mitglieder des Thalfanger Verbandsgemeinderats.

Dass Hüllenkremer zusammen mit den Ortsbürgermeistern Richard Pestemer und Reiner Roth zweimal in die entsprechende Kanzlei gefahren ist, haben die Ratsmitglieder möglicherweise nur deshalb erfahren, weil Hüllenkremer die Rechnungen für die Beratungen wegen nicht erbrachter Leistungen nicht bezahlen will und die Kölner Anwaltskanzlei nach einem Mahnverfahren die VG Thalfang am Erbeskopf verklagt hat und der Bürgermeister eine Eilentscheidung getroffen hat, die Gemeinde gegen die Klage verteidigen zu wollen (der TV berichtete). Doch bleiben nach dem Studium der Unterlagen viele Fragen offen. Zwar geht aus der Klageschrift hervor, dass es sich vorwiegend um Fragen bezüglich der Kommunalreform gehandelt haben muss. Aber darin ist auch von einer "Sache Himmelberg" die Rede, die nicht weiterverfolgt werde. Zudem habe Pestemer am 4.

Januar 2017 Unterlagen an die Kanzlei gesandt, die sich mit einem zu dem Zeitpunkt geplanten Bürgerbegehren in der Ortsgemeinde Thalfang befassen. Weiter geht aus der Klageschrift hervor, dass die Kanzlei bereits 2013 und 2014 für die VG tätig gewesen sein soll, was den Ratsmitgliedern offensichtlich unbekannt gewesen ist.
"Für unsere Fraktion ist die Sache noch nicht durch", sagt Detlef Jochem von der SPD. In der Klageschrift seien 20 Anlagen aufgeführt, die die Ratsmitglieder nicht erhalten hätten. "Uns interessiert, was das Anwaltsbüro als Beweismittel aufführt", sagt er. "Wir müssen per Akteneinsicht Kenntnis erlangen." Das fordert auch Werner Breit von der FDP. "Wir prüfen, was gelaufen ist und prüfen dann, ob Konsequenzen erfolgen müssen", sagt er. "Konsens war, dass alle Fraktionen mehr Informationen erwarten", sagt Wolfgang Marx von der Neuen Liste. Die CDU-Fraktion hat noch nicht entschieden, wie sie weiter vorgehen will. Man wolle sich aber auf jeden Fall sachkundig machen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Vochtel.

In einer Pressemitteilung spricht die Freie Wählergruppe Erbeskopf mit Bezug auf die Eilentscheidung des Bürgermeisters trotz unterschiedlicher Bewertungen seines "Alleingangs" von einem Konsens zwischen allen VG-Ratsfraktionen, um einen möglichen finanziellen Schaden von der VG abzuwehren. Es handele sich "offensichtlich um unberechtigte Honorarforderungen" des Kölner Anwaltsbüros, die mit allen rechtlichen Mitteln abzuwehren seien. Silvia Pfeiffer und Richard Pestemer als Unterzeichner der Pressemitteilung sagen, trotz aller nicht zu leugnenden Gegensätze und trotz aller auch zukünftigen Kontroversen solle man versuchen, für gute Lösungen zu streiten.
Bürgermeister Hüllenkremer lässt bei einer Presseanfrage zahlreiche detaillierte Fragen offen, beispielsweise, warum er den Rat nicht vor Eingang der Klage über seine Gespräche informiert hat.

Die Frage, ob er den Rat noch informieren oder Akteneinsicht gewähren will, beantwortet er ebenfalls nicht und äußert sich auch nicht über den Inhalt der Gespräche 2013. Stattdessen erklärt er, man habe ausloten wollen, ob aufgrund der unterschiedlichen Beschlusslagen der Ortsgemeinden "ein Konzept zu einer rechtlich einwandfreien Lösung konzeptionell entwickelt werden könnte."
Man habe vor nicht allzu langer Zeit phasenweise den Eindruck gewinnen können, dass es unmöglich sei, eine Gesamtlösung für die VG zu erarbeiten, sagt er.

Obwohl die Kölner Kanzlei "nichts Brauchbares" geliefert habe, sei dies dennoch gelungen. Der Rat habe dem einmütig zugestimmt. Trotz offensichtlich unbedachter Äußerungen in der jüngsten VG-Ratssitzung, die der teilweise hitzigen Debatte zuzuschreiben seien, sollten man trotz ungeachtet kontroverser Sichtweisen den Blick nach vorne richten.Meinung

Abenteuerlich
Der Alleingang von Marc Hüllenkremer zu einem Kölner Fachanwalt war zumindest ungeschickt. Angesichts der für ihn und seine beiden Kollegen Richard Pestemer und Reiner Roth offenbar sehr komplexen Thematik der Kommunalreform war das aber immer noch verzeihbar. Die Situation in Thalfang, besonders in Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen für die einzelnen Kommunen im Falle einer Gebietsänderung, ist wirklich schwierig. Es ist unstrittig, verlässliches Hintergrundwissen dafür einzuholen. Die Beratungskosten des Kölner Fachanwalts aber einfach nicht zu bezahlen, das ist mehr als abenteuerlich. Spätestens für diese Entscheidung hätte der Bürgermeister das Okay seines Verbandsgemeinderates einholen müssen. Nun helfen nur noch absolute Offenheit und Transparenz. hp.linz@volksfreund.deExtra: WAS DER ANWALT SAGT:


Stefan Rappen von der Kölner Kanzlei CBH, die der Thalfanger Bürgermeister Marc Hüllenkremer zweimal zu Gesprächen aufgesucht hat und die jetzt die VG Thalfang verklagt, teilt mit, dass der Bürgermeister die Kanzlei Ende 2016 mit der rechtlichen Prüfung diverser Fragestellungen im Zusammenhang mit der Kommunal- und Verwaltungsreform beauftragt hat. Die im ersten Gespräch verabredeten rechtlichen Prüfungen seien erfolgt und die Ergebnisse im zweiten Gespräch erörtert worden. Der Umstand, dass die rechtlichen Prüfungen nicht zu den von Hüllenkremer gewünschten Einschätzungen geführt habe, weil die Rechtslage sich nach Einschätzung des Anwaltsbüros nicht so darstelle, wie dies Hüllenkremer im Vorfeld angenommen habe, könne nicht dazu führen, dass der Honoraranspruch entfalle, schreibt Rappen. Von weiteren Stellungnahmen bezüglich der aktuellen als auch der früheren Mandantenbeziehung möchte er Abstand nehmen.

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