Ein Platz für Äste, Fallobst und Gras

Bei Gartenarbeit und Gehölzschnitt fallen Heckenschnitt, Äste, Rasenschnitt und andere vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle an. Diese Abfälle können, soweit sie nicht kompostiert werden, den Grünschnittannahmestellen angeliefert werden.

Bernkastel-Wittlich. (red) Anlieferungen bis zu zwei Kubikmeter aus Haushalten sind kostenfrei. Darauf weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin. Anschriften und Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestellen sind im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/gruenschnitt.html aufgeführt. Wenn Bedarf an Schreddermaterial besteht, kann dieses - soweit vorhanden - auch von dort kostenfrei abgeholt und auf dem eigenen Grundstück verwendet werden. Zum Grünschnittabfall gehören Äste, Baumschnitt bis zu einem Durchmesser von 15 Zentimeter, Gras, Heckenschnitt, Laub, Fallobst, Moos, Rinde und vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle. Nicht zum Grünschnitt zählen Dung, Küchenabfälle, Essensreste, Produktionsabfälle pflanzlicher Art wie zum Beispiel Trester oder Weinschlamm, Einstreu von Tieren, mit Virus- und Bakterienkrankheiten (zum Beispiel Feuerbrand) befallenes Grüngut, imprägnierte, lackierte oder geteerte Pfähle und Hölzer sowie Möbelteile und Hausmüll. Keinesfalls dürfen Grünschnittabfälle auf fremden Grundstücken einfach abgelagert werden. Für das widerrechtliche Ablagern beziehungsweise Verbrennen einer Kofferraumladung Grünschnittabfälle ist zum Beispiel ein Bußgeld von rund 50 Euro vorgesehen.

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