Geschichte Ein Urteil und ein Vergleich

BERNKASTEL-WITTLICH (ca) Die einen atmen auf, die anderen treffen sich im Gerichtssaal: Diese Themen bewegten die Menschen im Kreis vor 20 Jahren.

Aufatmen in Binsfeld: „Der Gegenwind der Binsfelder Bürger zahlt sich nun aus“, hieß es im Mai 1999. Denn im Fluglärm-Prozess vor dem Landgericht Trier fiel ein Urteil: Der Bund muss in 46 Fällen Entschädigung zahlen. Viele Jahre mussten die Anwohner im Umkreis der Air Base Spangdahlem mit dem Fluglärm leben. Ihre Grundstücke und Häuser seien durch den Fluglärm in ihrem Wert gemindert, befand das Gericht. Wie viel gezahlt werden muss, darüber hat das Gericht nicht befunden. Rechtsanwalt Günther Grün, der gemeinsam mit seinem Kollegen Michael Ringelstein die Kläger vertreten hatte erklärte, das Vorgehen basiere auf einer alten Rechtsprechung. „Normalerweise reicht eine Feststellungsklage gegen den Staat aus, damit er den Schaden reguliert. Man geht bei der Entschädigung von 20 Prozent des Verkehrswertes eines Hauses aus“, sagte Grün, sichtlich erleichtert über das Urteil.

Jugend fast am Ziel: Die Jugend im Alftal ist ihrem Jugendraum ein Stückchen näher gekommen. Beim Alftalfest in Springiersbach hat sie die Möglichkeit genutzt, Geld für das Vorhaben zu sammeln. Der Erlös des Festes kommt dem Projekt Jugendraum Alftal zugute. Pastoralreferent Armin Surkus-Anzenhofer äußerte sich positiv: „Der Jugendraum ist jetzt in Sicht.“ In nur einem halben Jahr seien fast 30 000 Mark an Spenden zusammengekommen. Endgültig hänge das Ziel jedoch davon ab, ob das Land die Zuschüsse für den Jugendraum genehmige. Auf diesen Beschluss warteten die Jugendlichen lange. Das Team „Jugendraum Alftal“, das sich für den Bau des Jugendtreffs einsetzte, führte Haus-Sammlungen in den umliegenden Gemeinden durch, organisierte ein Gospelkonzert oder half bei der Gestaltung des Alftalfestes. Das Engagement wurde belohnt: Im Oktober 2000 wurde der Jugendraum eingeweiht.

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Foto: TV/Lambrecht, Jana

Daniela erhitzt die Gemüter: Obwohl die Firma Bandemer rein rechtlich gesehen die Tagebau-Grube „Daniela“ schon 1999 hätte ausbeuten können, war dort noch kein Quadratzentimeter Boden bewegt worden. Denn es war unklar, auf welcher Route die 560 000 Tonnen Kies und Quarzsand in die Bandemer-Werke Niersbach und Binsfeld abtransportiert werden sollten. Auf Kreis- und Landesstraßen durften die Bandemer-Lastwagen ab dem Petershof über Greverath, Niersbach und Arenrath rollen, aber das wollten die Heckenland-Gemeinden, der Kreis und die Kiesfirma vermeiden, um die Wohnqualität der Bürger nicht zu beeinträchtigen. Als Alternative ist ein 1,7 Kilometer langer Waldweg ins Spiel gebracht worden, der allerdings an der alten Gladbacher Mühle vorbeiführte, in der die damals 78-jährige Marga Pauls alleine lebte. Die Witwe konnte ein ärztliches Attest vorweisen, wonach sie keine Reiz- oder Staubpartikel einatmen dürfe. Sie nahm sich rechtlichen Beistand, um zu verhindern, dass die Kies-Laster an ihrem Haus vorbeifahren – notfalls wollte sie bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Im Dezember 1999 stimmte der Gemeinderat dem Sondernutzungs-Vertrag für den Waldwirtschaftsweg – vorbei am Anwesen von Marga Pauls – zu. Das Ganze landete vor Gericht: Mit einem Vergleich endete im März 2001 vor dem Verwaltungsgericht Trier der Streit: Eine Holzwand sollte der Anwohnerin zur Ruhe verhelfen.

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