Ein Wiedersehen ist nicht erwünscht

Amtsrichter Oliver Emmer hat fünf jungen Männern eine letzte Chance gegeben. Sollten sie wieder straffällig werden, dürfte sie die Haftzelle erwarten. Der Richter redete ihnen kräftig ins Gewissen.

Bernkastel-Kues. "Ich wünsche, dass Sie mich hier nie wieder sehen." Die Worte, die Richter Oliver Emmer (Amtsgericht Bernkastel-Kues) an fünf junge Männer aus Bernkastel-Kues richtet, sind unmissverständlich. Wenn sie noch einmal als Angeklagte vor ihm stehen, wird es nicht mit Bewährung abgehen. "Jeder bekommt seine Chance, aber ich fackele nicht lange", sagt und warnt Emmer.Drei der Angeklagten haben gemeinsam drei Einbrüche in Bernkastel-Kues begangen und dabei einen Teleskop-Schlagstock mitgeführt. Ein 21-Jähriger wird zu einem Jahr und drei Monaten (nach Erwachsenenstrafrecht) verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss pro Monat 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die anderen Angeklagten werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ein 19-Jähriger, dem Emmer "kriminelle Energie" attestiert, bekommt ein Jahr und neun Monate. "Sie müssen sich die Bewährung verdienen", sagt Emmer. Der Mann muss außerdem 120 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung arbeiten. Er war zudem an zwei Schlägereien beteiligt. Vor Gericht entschuldigt er sich bei einem Opfer. Ein 20-Jähriger muss sich zwei Jahre bewähren, sonst erwartet ihn wieder ein Verfahren. Auch er muss gemeinnützige Arbeit leisten. Dem Trio kommt zugute, dass es die Einbrüche, bei dem es unter anderem Geld, Mobiltelefone und Laptops erbeutete, gesteht. Bei einem Einbruch war ein vierter Mann dabei. Der 20-Jährige war außerdem an einer der Schlägereien beteiligt. "Mir tut die Sache leid", sagt er. Er muss, weil er kaum vorbelastet ist, 120 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Ein 19-Jähriger, der an den Schlägereien beteiligt war und zudem, so mehrere Zeugen, Nazi-Parolen rief und den Arm zum Hitler-Gruß ausstreckte, muss sich zwei Jahre bewähren und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Zum Hergang der Schlägereien gibt es unterschiedliche Aussagen. Auch weil viel Alkohol im Spiel war. Die Frage, ob bei einem Übergriff auch mit einer Flasche geschlagen wurde, bleibt unbeantwortet, weil das Opfer nicht zum Prozess erscheint. Sozialarbeiterin Gisela Becker (Jugendgerichtshilfe) skizziert den bisherigen Weg der jungen Leute. Alle fünf kommen aus mehr oder weniger problematischen Elternhäusern. Auch ihr schulischer und beruflicher Werdegang zeigt Lücken. "Halten sie den Level besonders beim Alkohol ein bisschen weiter unten", mahnt Richter Emmer das Trio zum Schluss.

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