Einbrecher-Trio verurteilt

Bernkastel-Kues · Drei junge Männer, verantwortlich für eine Einbruchserie im März dieses Jahres in Traben-Trarbach, sind am Mittwoch zu Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb beziehungsweise zwei Jahren verurteilt worden. Einer der Täter ist bereits in Haft, die beiden anderen können auf Strafaussetzung zur Bewährung hoffen, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen.

Bernkastel-Kues. "Warum?" fragt Richter Oliver Emmer. Die drei jungen Männer auf der Anklagebank des Amtsgerichts Bernkastel-Kues - einer ist 19, die beiden anderen 20 - bleiben zunächst stumm. "Geldprobleme", murmelt schließlich einer und ergänzt: "Wie waren besoffen." "Scheiße, dass es passiert ist", sagt sein Kumpel. Richter Oliver Emmer, die drei Verteidiger und Oberstaatsanwalt Michael Zell müssen sich mit diesen Antworten zufriedengeben, können dennoch kaum begreifen, was sich in kurzer Zeit im März dieses Jahres in Traben-Trarbach abgespielt hat. Mit brachialer Gewalt waren die drei in das Schwimmbad Moseltherme, in eine Arztpraxis, ins Gymnasium und den Jugendhof Wolf eingebrochen. Die Beute war stets gering, dafür der Sachschaden mit über 20 000 Euro umso größer. "Die müssen regelrecht durchgedreht sein", meint Rechtsanwalt Andreas Bogner. Richter Emmer stellt fast schon resignierend fest: "Das kann man mit normalem Menschenverstand nicht fassen. Die Straftaten sind von herausragender Sinnlosigkeit."
Die Einbruchserie hatte in der Stadt für große Unruhe und eine Diskussion über die Polizeipräsenz vor Ort gesorgt (der TV berichtete). Staatsanwalt Zell: "Die Bevölkerung in Traben-Trarbach war verängstigt."
Alle drei waren zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Liste der Straftaten ist unterschiedlich lang. Sie reicht von Diebstahl über Einbruch, Sachbeschädigung, Hehlerei bis hin zu Körperverletzung. Einer sitzt bereits eine einjährige Jugendfreiheitsstrafe ab. Er wurde in Handschellen vorgeführt. Seine Freiheitsstrafe wurde jetzt auf ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung verlängert. Die beiden anderen, ein Brüderpaar, können sich eine Bewährung noch verdienen (siehe Extra).
Die jungen Straftäter stammen aus schwierigen Familienverhältnissen. Keiner hat einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Lehre vorzuweisen. Der ältere der beiden Brüder ist inzwischen von der Mosel nach Leipzig gezogen und will dort in Kürze eine Arbeitsstelle antreten.
Extra

Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung: Zwei der Angeklagten wurden zu Jugendstrafen von eineinhalb beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Dabei wandte das Gericht § 57 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) an. Das heißt, die Strafen wurden zwar nicht zur Bewährung ausgesetzt, allerdings können sich die Angeklagten innerhalb von sechs Monaten durch die Leistung von 300 Arbeitsstunden beziehungsweise die Zahlung von 600 Euro die Bewährungsstrafe "erarbeiten". Werden die Auflagen nicht erfüllt, müssen sie die Freiheitsstrafe absitzen. sim

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