Einbrüche während der Säubrennerkirmes: Vier Jahre Haft für Wittlicher

Wittlich/Konz · Ein 21-jähriger Wittlicher ist gestern vom Jugendschöffengericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll mit einem Komplizen während seiner Bewährungszeit in eine Wohnung in Konz und in ein Fotogeschäft und in eine Fahrschule in Wittlich eingebrochen sein.


Zwei Männer haben sich gestern vor dem Jugendschöffengericht wegen Diebstahls verantworten müssen. Erschienen ist jedoch nur einer von ihnen.

Die Anklage: Angeklagt waren ein 22-Jähriger und ein 21-Jähriger aus Wittlich. Ihnen wurde vorgeworfen, Ende Juni 2015 in eine Wohnung in Konz eingebrochen zu sein und Gegenstände wie Kameras oder Laptops im Wert von mehr als 11?000 Euro gestohlen zu haben. Knapp zwei Monate später, so die Anklage, sollen sie während der Säubrennerkirmes in Wittlich in eine Fahrschule und ein Fotogeschäft in der Innenstadt eingebrochen sein. Beim Einbruch in das Fotogeschäft wurden sie von einem Zeugen beobachtet und noch am Tatort von der alarmierten Polizei festgenommen.

Die Angeklagten: Weil der ältere der beiden Angeklagten seit Anfang Februar wegen seiner Hochzeit im Ausland ist und deshalb nach eigener Aussage nicht zur Verhandlung erscheinen konnte, wurde das Verfahren gegen ihn auf Wunsch seines Verteidigers abgetrennt. Dem stimmte der Vorsitzende Richter Josef Thul zu, ließ aber keinen Zweifel daran, dass ihm das Verhalten des Mannes missfällt.

Der gestern erschienene Angeklagte, der die ihm zur Last gelegten Vorwürfe gestand, stammt aus Wittlich und lebte abwechselnd bei seinen getrennt lebenden Eltern. Während seiner Ausbildung arbeitete er in der Wohnung in Konz, in die das Duo später einbrach. Er war in den vergangenen Jahren mehrfach straffällig geworden, meist wegen Diebstahls. 2013 wurde er deshalb zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudemwar er an der Planung eines Überfalls auf einen Wittlicher Taxifahrer im Januar 2013 beteiligt, hatte aber kurz vor der Tat einen Rückzieher gemacht (der TV berichtete am 17. Januar 2013). Er saß von August bis November in Untersuchungshaft und verbüßt seit November eine Haftstrafe in einer Jugendstrafanstalt. Zudem wurde er im November 2015 wegen Körperverletzung verurteilt. Der Berufung gegen das Urteil wurde stattgegeben, das Verfahren wird vor der Jugendkammer des Landgerichts Trier neu verhandelt.

Die Plädoyers: Staatsanwalt Thomas Albrecht forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Darin eingerechnet ist auch die Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Verteidigung forderte ein milderes Urteil.

Das Urteil: Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Josef Thul verkündete eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für den Angeklagten. Darin eingerechnet wurde seine Bewährungsstrafe. Ob der Angeklagte die Strafe komplett absitze, so Richter Thul, sei nicht gesagt, sondern hänge maßgeblich vom Verhalten des Verurteilten ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort