Einwände abgeschmettert

Salmtal · Die Gemeinde Salmtal plant zwei Photovoltaik-Freiflächen. Der Gemeinderat hat die einstimmig beschlossen. Es gibt aber auch Einwendungen von Anwohnern.

Salmtal Die Verwirklichung der geplanten Sondergebiete Photovoltaik "Alter Bahnhof" und "Bölliger Bohr" in der Gemeinde Salmtal geht in die nächste Runde. Während der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden die Äußerungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit besprochen und über die einzelnen Beschlussvorschläge abgestimmt.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Bund (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) lehnen die Planung weiterhin ab. Der Nabu verweist darauf, "dass es sich nicht um Konversionsflächen nach EEG handelt, die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht gegeben ist, die Vegetation der Fläche einen wirksamen Schallschutz für den Bewohner des alten Bahnhofs darstellt, die Anlage nicht mit den Interessen der Raumordnung in Einklang steht, die Anlage das Ortsbild der Gemeinde stört und eine Zersplitterung des ländlichen Raums darstellt und dass die angegebene Leistungskapazität der Anlage nicht richtig ist." Ähnlich argumentieren auch die Anwohner der Bahnhofstraße. Während es für das Sondergebiet Bölliger Bohr keine Einwendungen seitens der Bevölkerung gibt, hat der Grundstückseigentümer der Bahnhofstraße 24, Burghard Langanki, seine Einwendungen schriftlich über einen Anwalt eingereicht: Seine Belange als unmittelbar Betroffener seien nicht gesehen, nicht gewürdigt und in gleichheitswidriger Weise übergangen worden. Die Planung verfolge keine städtebaulichen Zwecke. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes würden missachtet. Die im Außenbereich geplante PV-Anlage störe als ins Auge springender Fremdkörper das Landschaftsbild. Die Module reflektierten nicht nur die Schall-, sondern auch die Lichtwellen, weshalb das Wohn- und Gewerbegrundstück künftig Belästigungen durch optische und akustische Reflektionen ausgesetzt sein werde. Es fehle auch eine gesicherte Erschließung des Plangebietes, das nur über einen Privatweg erreichbar sei. Des Weiteren würden ein eventuell künftig entstehender zusätzlicher Raumbedarf, der vom Bestandschutz umfasst wird, und die Entwicklungsfähigkeit des Gewerbebetriebs in erheblichem Umfange eingeschränkt.
Nach der Stellungnahme zu den einzelnen Punkten stimmte der Gemeinderat - wie auch zu allen anderen Punkten vorher - einstimmig dafür, die Planung beizubehalten. Damit ist die Planreife gegeben, und der Investor kann den Bauantrag stellen. Für Burghard Langanki ist dies aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Er will jetzt prüfen, ob ein Bürgerbegehren den Prozess stoppen kann.
Wie er befürchten auch die anderen Anwohner der Bahnhofstraße, dass diese zwei verhältnismäßig kleinen Anlagen erst der Anfang sind und es Pläne geben könnte, den Ausbau weiter voranzutreiben.
KONVERSIONSFLäCHEN


Extra

Der Begriff Konversion bedeutet soviel wie Umnutzung oder Nutzungsänderung und bezeichnet die Wiedernutzbarmachung von Brachflächen für die Wirtschaft oder die Wiedereingliederung in den Naturkreislauf. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff noch ausschließlich auf militärisch genutzte Flächen und Gebäude angewandt, erst später auch für zivile Zwecke. Ein bekanntes Beispiel in Rheinland-Pfalz ist die Umnutzung des ehemaligen Militärflughafens Lautzenhausen zum jetzigen zivilen Flughafen Hahn.

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