Wein Eiswein: Meldefrist endet im November

Bernkastel-Wittlich · () Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz macht alle Winzer im Land, die die Absicht haben, Trauben des aktuellen Jahrgangs zur Erzeugung von Eiswein zu lesen, darauf aufmerksam, dass dazu eine Vorabmeldung gesetzlich erforderlich ist.

Die Meldefrist endet am Donnerstag, 15. November.

Mit der Verordnung werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer anzumelden.

Die Kammer hat dafür ein Anmeldeformular erstellt, das von Hand oder direkt am PC ausgefüllt werden kann. Die Winzer müssen es dann an die zuständige Dienststelle der Kammer schicken.
Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen bereits vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich.

Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die beiden Versionen des Formulars sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/ernte/eiswein/ zu finden.

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