Eltern sollen Schwestern misshandelt haben: Amtsgericht stellt Verfahren ein

Wittlich · Zwei Eifeler Schwestern sagten Polizisten, dass sie von ihren Eltern misshandelt worden seien. Jetzt standen die Eltern vor Gericht. Das Verfahren wurde eingestellt.

Wie weit darf Erziehung gehen? Was gilt als strenge religiöse Erziehung? Mit diesen Fragen hat sich das Amtsgericht Wittlich am Mittwoch beschäftigt.

Der Hintergrund Drei Schwestern (11, 13 und 15 Jahre alt) waren im Juni 2016 wegen einer anderen Angelegenheit mit ihrer Mutter auf der Polizeiwache. Dabei kam zur Sprache, dass die älteste Tochter, damals 14 Jahre alt, Angst habe, nach Hause zu gehen. Sie gab an, dass sie und eine Schwester von Vater und Mutter mit der Hand und verschiedenen Gegenständen wie einer Fliegenklatsche, einem Riemen und einem Stock, an dem ein Nagel befestigt gewesen sei, ins Gesicht und auf den Po geschlagen und auch getreten worden seien. Anschließend hätten die Eltern gedroht, sie umzubringen, sollten sie jemandem davon erzählen.

Daraufhin informierte die Polizei das Jugendamt.
Dessen Mitarbeiter versuchten zu vermitteln. Auf Wunsch der Töchter und mit Einverständis der Mutter wurden die Kinder für einige Tage bei einer Jugendhilfe in Obhut gegeben. Nach einigen Tagen kehrten sie auf eigenen Wunsch zurück zu ihren Eltern.

Der Fall Nach Angaben der Eltern seien zwei der Mädchen mit einer Gruppe jüngerer Männer befreundet gewesen, die erheblich älter seien als die Schwestern. Die Eltern, beide 50 Jahre alt, hätten den Töchtern den Umgang verboten, vor allem, nachdem sie die Freunde kennengelernt hatten. Die Eltern erklärten die Strafe mit einer streng religiösen Erziehung. Sie sind Baptisten.

Da die Kinder mehrmals nicht gehört hätten und sich auch heimlich mit der Gruppe Männer getroffen haben, hätten sie sich nicht mehr anders zu helfen gewusst. Im Prozess räumten sie ihre Schuld ein. Die Mutter gab zu, ihrer Tochter mit der Fliegenklatsche auf den Po gehauen zu haben. Ihr Mann bestätigte die Backpfeife ins Gesicht.

Die Aussagen Drei Mitarbeiter des Jugendamtes berichteten von dem Tag auf der Polizeiwache. Wegen der langen Zeitspanne zwischen dem Vorfall und dem Gerichtstermin waren ihnen nicht mehr alle Einzelheiten präsent. Jedoch gaben alle an, dass bei keiner der Schwestern äußere Misshandlungen zu erkennen gewesen seien.

"Wenn die Kinder auffällige Wunden oder rote Haut nach der Ohrfeige gehabt hätten, dann wäre mir das aufgefallen", sagte eine Zeugin. In einem Gespräch hätte die älteste Tochter auch unabhängig von dem Vorfall von Schlägen im Elternhaus gesprochen. Die Schilderungen seien glaubhaft, die Kinder verängstigt gewesen. "In so einem Fall glauben wir als erstes den Kindern", sagte die Zeugin. Jedoch: Eine Zeugin ist sich sicher, dass die Kinder es "bestimmt faustdick hinter den Ohren" hätten.

Ihr Verhalten sei widersprüchlich gewesen. Als die beiden in Obhut gebracht wurden, galt eine der größten Sorgen eines Mädchens ihrem Handy und der Frage, ob sie es dort behalten könne. Die Schwestern selbst wollten nicht aussagen.

Der Stand der Dinge Nach dem Vorfall veranlasste das Jugendamt eine Familienhilfe. Diese gilt als Ansprechpartner der Familie und hilft bei den Hausaufgaben sowie der Erziehung der Töchter. Seit dem Vorfall gab es keine weiteren Vorkommnisse.

Da keine Misshandlungen festgestellt werden und damit die Vorwürfe nicht bewiesen werden konnten, wurde das Verfahren gegen beide Elternteile eingestellt. Sie wurden ermahnt. Es wurde eine Geldauflage von jeweils 200 Euro verfügt. Das Geld wird in vier Raten zu je 50 Euro an ein Jugendhilfezentrum gezahlt.

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