Eltern- statt Erziehungsgeld

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, haben Anspruch auf das neue Elterngeld. Das Elterngeld tritt damit an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, bleibt es beim Erziehungsgeld.

In Rheinland-Pfalz wird der Antrag auf Elterngeld etwa zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch zugesandt. Anspruch auf die Zahlung haben grundsätzlich Mütter und Väter, die mit ihren Kindern nach der Geburt in Deutschland in einem Haushalt leben, diese selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als dreißig Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Die Höhe des Elterngeldes ist grundsätzlich abhängig vom individuellen Einkommen des beantragenden Elternteiles aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Es beläuft sich auf 67 Prozent des ausfallenden Erwerbseinkommens, beträgt jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Ein Elternteil kann dabei höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf die beiden weiteren "Partnermonate" haben Eltern, bei denen auch der andere Elternteil seine Erwerbstätigkeit entsprechend unterbricht. Alleinerziehende erhalten vierzehn Monate Elterngeld. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs "Finanzielle Hilfen für Familien" bei der Kreisverwaltung zur Verfügung: Manfred Brüxius (06571/14-318), Christa Kiesgen (06571/14-496) und Anja Licht-Lautwein (06571/14-493).

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