Elternbeiträge und Kann-Kinder

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Die Elternbeiträge für die Kinder im letzten Kindergartenjahr werden durch das Land Rheinland-Pfalz übernommen. Für so genannte "Kann-Kinder" gibt es eine Sonderregelung.

"Kann-Kinder" sind Kinder, die vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Da sich für diese Kinder erst im Nachhinein herausstellt, dass das vermeintlich vorletzte Kindergartenjahr das letzte war, sieht das Kindertagesstättengesetz Folgendes vor: Erst nachdem das Kind tatsächlich zur Schule geht, können sich die Eltern die vom 1. September 2006 bis zur Einschulung (31. August 2007) gezahlten Elternbeiträge für den Kindergarten auf schriftlichen Antrag durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung ist nach der Einschulung des Kann-Kindes bis spätestens 31. Oktober 2007 beim Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung einzureichen. Auf dem Antrag ist die vorzeitige Einschulung des Kann-Kindes durch die Grundschule und die Höhe der vom 1. September 2006 bis zur Einschulung (31. August 2007) gezahlten Beiträge durch den Kindergarten zu bestätigen. Auskünfte erteilen die Kindergartenleitungen oder Alexandra Gansen, Telefon 06571/14-294, E-Mail: Alexandra.Gansen@Bernkastel-Wittlich.de.

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