Energie für die Bürger

Wittlich · Die Errichtung von Windkraftanlagen gilt als gute Einnahmequelle für Gemeinden, die dafür ihr Land verpachten. Die "Energie Bernkastel-Wittlich" soll diesen Prozess koordinieren und dafür sorgen, dass auch der Erlös aus der Stromerzeugung im Landkreis bleibt. Ein erstes Projekt haben die Landesforsten Rheinland-Pfalz bereits angeboten: Am "Ranzenkopf" zwischen Horath und Gornhausen soll eine Windenergieanlage entstehen.

Wittlich. Dem Trend zur "Verspargelung" der Landschaft - also dem unkoordinierten Bau von Windkraftanlagen - will die neu gegründete Anstalt Öffentlichen Rechts "Energie Bernkastel Wittlich" vorbeugen. Darüberhinaus ist es Ziel dieser Organisation, möglichst viel Geld aus der Wertschöpfung der Anlagen im Kreis zu belassen. Ihr Verwaltungsrat soll am Montag, 30. Juni, gewählt werden. Ein erstes Projekt ist bereits in der Planung: Am "Ranzenkopf" zwischen Horath und Gornhausen soll ein Windenergiepark entstehen.Erlös geht verloren


In der Vergangenheit wurden oftmals Windkraftanlagen von Firmen aus anderen Bundesländern gebaut und betrieben. Dabei blieb zwar der Erlös aus der Landverpachtung bei den Gemeinden, aber der Gewinn aus der Energieerzeugung ging der Region verloren. Mit der "Energie Bernkastel Wittlich" sollen Verbandsgemeinden und Kommunen zukünftig in der Lage sein, selbst Windkraftanlagen zu planen und zu bauen. Die "Energie Bernkastel Wittlich", so die Satzung, " soll dem dem öffentlichen Zweck der Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich" dienen. Die Gemeinden geben die Aufgaben der Planung, Projektierung und Realisierung von Windkraftanlagen bis zur Baureife an die Organisation ab. Damit sollen Energielandschaften aus einem Guss entwickelt werden. Im Landkreis gibt es bislang Windkraftstandorte in Heidenburg, Berglicht, Büdlich, Breit, Talling (Verbandsgemeinde Thalfang), Kleinich (VG Bernkastel-Kues) und in der Einheitsgemeinde Morbach. In der Diskussion sind unter anderem Standorte in Osann-Monzel (VG Wittlich-Land), in Breit, Büdlich, Heidenburg und Schönberg (VG Thalfang). Kreispressesprecher Manuel Follmann und Roland Glaz, zuständig für die Kreisentwicklung, beantworten Fragen um das Projekt der "Energie":

Wie viele Gemeinden sind inzwischen in der AöR angemeldet?
Zu den Gründungsträgern werden die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (Energiewelt Hunsrück-Mosel, AöR), die Gemeinde Morbach sowie der Landkreis Bernkastel-Wittlich gehören. Alle übrigen Gebietskörperschaften aus dem Landkreis können innerhalb von drei Monaten nach der Gründung der EBW-AöR beitreten. Die "Windenergie Wittlich-Land, AöR" der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wird nach ihrer konstituierenden Sitzung voraussichtlich im Juli 2014 der kreisweiten "Energie Bernkastel Wittlich" als Träger beitreten. Die Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Manderscheid werden über die "Windenergie Wittlich-Land" die Möglichkeit bekommen, sich zu beteiligen. Das ist mit der Verbandsgemeindeverwaltung Manderscheid abgestimmt. Auch die Stadt Wittlich beabsichtigt, noch im Sommer 2014 der "Energie Bernkastel Wittlich" beizutreten. Dort werden sich die neuen Gremien nach der Konstituierung des Stadtrates mit dem Thema befassen. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf wurde vereinbart, dass sich die neuen Gremien nach der Konstituierung der Räte mit dem Thema befassen. Die Entscheidung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach steht noch aus.

Gibt es schon konkrete Gebiete, die als Windkraftparks ausgewiesen werden sollen?
Die EBW-AöR beabsichtigt, unter der Prämisse "Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit" stets nur die wirtschaftlichsten Standorte für Windenergieanlagen (WEA) zu beplanen, projektieren und realisieren. Dazu zählen sowohl kommunale als auch landeseigene Standorte.

Gibt es inzwischen auch Landesforste, die für solche Standorte vom Land zur Verfügung gestellt werden?
Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben die aus heutiger Sicht gut geeignete Fläche "Am Ranzenkopf" angeboten. Dort könnten mehrere Windenergieanlagen aufgestellt werden.

Ist auch geplant, bei der Anlage von Windkraftparks jene Nachbargemeinden zu beteiligen, die dadurch gegebenenfalls benachteiligt werden?
Beim Bau von Windenergieanlagen und bei deren Finanzierung ist es vorgesehen, die Beteiligungen nach einer festgelegten Reihenfolge anzubieten. Dadurch könnten die Standortgemeinden sowie die Nachbargemeinden - auch die gegebenenfalls optisch benachteiligten - bevorzugt behandelt werden. Auch ein Beteiligungsanteil für Bürger könnte vorab festgelegt werden. Dann könnten einzelne Bürger Anteile zeichnen und so vom Erlös der Windkraft profitieren.Extra

In der VG Wittlich-Land ist derzeit eine mögliche Windkraftanlage am Stöppelberg zwischen Klausen und Osann-Monzel in der Diskussion, wie Herbert Billen, Pressesprecher der Verbandsgemeinde mitteilt, hat der der VG-Rat im Februar 2014 die weitere Vorgehensweise beschlossen. Das ursprüngliche Konzept war überarbeitet worden. Gründe waren die Änderung rechtlicher Vorgaben, aktualisierte Datengrundlagen (Windatlas 2013) und die Eingaben der Ortsgemeinden. Anschließend erfolgte die Beschlussfassung über die Anpassung des Anfangskonzeptes. Danach ist die landesplanerische Stellungnahme beantragt worden, die die Kreisverwaltung im Juni eingeleitet hat. Nach Anwendung der jetzt beschlossenen überarbeiteten Kriterien stellt die Fläche eine Eignungsfläche dar. Die Ortsgemeinden sollen demnächst beteiligt werden. Dann geht das Thema noch einmal an den VG-Rat. Wie Günter Reis von der Bauleitplanung erläutert, sei es bislang noch nicht absehbar, ob in dem Gebiet letztlich eine Windkraftanlage entstehen wird. Ebenso wie bei einer Fläche bei Heidweiler/Niersbach handele es sich bislang nur um sogenannte Eignungsflächen. hpl

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