Straße zu eng Mit Sack und Pack über Stock und Stein – Enkircher ist verärgert über einen neue Regelung der Müllabfuhr

Enkirch · Ein Anwohner der Enkircher Straße Am Wallgraben ist sauer: Seit Anfang Juli wird sein Müll nicht mehr vor dem Haus, sondern am Ende der Straße abgeholt. Die Begründung ist für ihn nicht nachvollziehbar.

  Mit ihren Tonnen und Säcken müssen die Anwohner des Wallgrabens in Enkirch diese Straße runtergehen, um den Abfalll an einem Sammelpunkt für die Abfuhr abzustellen.

Mit ihren Tonnen und Säcken müssen die Anwohner des Wallgrabens in Enkirch diese Straße runtergehen, um den Abfalll an einem Sammelpunkt für die Abfuhr abzustellen.

Foto: TV/Ralf Hille

Ralf Hille ist außer sich. Der Grund sind die neuen Bestimmungen für die Abfallentsorgung, die er wie alle anderen Anwohner der Straße Am Wallgraben in Enkirch beachten muss. Denn statt wie bisher vor der Tür müssen sie seit rund vier Wochen ihre Tonnen und die Gelben Säcke an einen Sammelpunkt am Ende der abschüssigen Straße bringen. „Das sind etwa 250 bis 300 Meter über Kopfsteinpflaster“, sagt Hille, und das bei Wind und Wetter, wie er sagt. „Ich bin mal gespannt, bis da einer stürzt.“ Etwa zehn Haushalte seien betroffen, darunter auch Senioren. Der Grund für diese Neuerung ist laut Zweckverband Abfallwirtschaft in der Region Trier (ART) die zu geringe Breite der Straße. „Seit Anfang Juli müssen die Anwohner ihre Abfallbehälter sowie Sperrabfall und Gelbe Säcke an dem festgelegten Bereitstellungsort bereitstellen“, bestätigt eine Sprecherin des ART.

Und weiter: „Ende Mai erreichte uns erstmals die Meldung, dass das von uns beauftragte Unternehmen die Straße Am Wallgraben in Enkirch aus verschiedenen Gründen nicht mehr befahren darf. Hinsichtlich der nicht ausreichenden Fahrbahnbreite und des Einfahrverbots für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite von mehr als zwei Metern, ist es gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schlichtweg nicht mehr möglich, diese Straße uneingeschränkt zu befahren. In Folge einer Besichtigung des betroffenen Abschnitts wurde ein Bereitstellungsort festgelegt, an der die Bewohner ihre Abfallbehälter bereitstellen müssen.“ Die Bewohner der betroffenen Haushalte seien schriftlich über den neuen Bereitstellungsort informiert worden. Für einige Anwohner sei es nicht neu, so die ART-Sprecherin, dass ihr Müll nicht vor der eigenen Tür abgeholt wird. „Bereits zuvor stellten die meisten Haushalte ihre Abfallbehälter an Sammelstellen außerhalb dieser Straße bereit. Lediglich die übrigen Eigentümer sind über den neuen Bereitstellungsort schriftlich informiert worden.“

Eine Information des ART hat es laut Ralf Hille zumindest in seinem Fall nicht gegeben, ein Schreiben des ART habe er nicht bekommen. Und: „Wenn die geringe Straßenbreite die Begründung ist, dann dürfte der Müll in keinen kleinen Dörfern mehr abgeholt werden.“ In einigen Orten ist das auch so, wie der ART mitteilt: „Für Entsorgungsfahrzeuge wird das Befahren innerörtlicher Straßen immer mehr zu einem Hindernislauf. Dementsprechend gibt es im gesamten Entsorgungsgebiet des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier Straßen, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht befahren werden können.“

 Mit ihren Tonnen und Säcken müssen die Anwohner des Wallgrabens in Enkirch diese Straße runtergehen, um den Abfalll an einem Sammelpunkt für die Abfuhr abzustellen.

Mit ihren Tonnen und Säcken müssen die Anwohner des Wallgrabens in Enkirch diese Straße runtergehen, um den Abfalll an einem Sammelpunkt für die Abfuhr abzustellen.

Foto: TV/Ralf Hille

Die einschlägigen Anforderungen an Straßen  wie Breiten, Durchfahrtshöhen, Wendeanlagen oder Tragfähigkeit für den sicheren Betrieb von Abfallsammelfahrzeugen seien unter anderem in der Information 214-033 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengetragen. Hinzu kommen die DGUV-Vorschriften 114-601 der Abfallwirtschaft. Und: „Regelungen dazu existieren selbstverständlich auch in der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort