Entwendeter Polizeikoffer: Täter zahlt 1000 Euro

Bernkastel-Kues · Das Verfahren gegen einen 44-Jährigen, der einen Polizeikoffer bei einem nächtlichen Einsatz der Ordnungshüter entwendet hat, wurde eingestellt. Der Mann hat im Gegenzug die Auflage erhalten, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.

Bernkastel-Kues. Es war ein etwas skurriler Polizeieinsatz, der im Dezember vergangenen Jahres damit endete, dass den Ordnungshütern ein Koffer mit einer Digitalkamera und einem Atem-Alkoholmessgerät im Wert von 1000 Euro fehlte.
Und so spielte er sich ab: Eine Streife war nachts um 3 Uhr damit beschäftigt, einen Streit vor einer Bernkastel-Kueser Disco zu schlichten, als sie von einem jungen Mann provoziert wurde, den sie kurzfristig festnahm. Der Provokateur hatte die Polizisten gefilmt, sich ihren Anweisungen widersetzt und einen Passanten, der der Polizei helfen wollte, in die Hand gebissen.
Diese Verletzung versorgte schließlich ein Polizist einer zweiten Streife, die hinzugekommen war. Der Kofferraum des Einsatzwagens, aus dem er das Verbandsmaterial genommen hatte, stand offen. Aus ihm verschwand besagter Koffer.
Dank einer Kamera im Eingangsbereich der Disco gelang es der Polizei, den Koffer-Täter zu finden: Es handelt sich um einen 44-Jährigen, der nicht vorbestraft ist. Und nicht nur das. Die Polizei fand wenige Tage nach dem Einsatz auch den Koffer in der Nähe des Tatorts wieder.
"Zum Scherz versteckt"


Doch damit war die Sache nicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 1500 Euro gegen den mutmaßlichen Kofferdieb. Dagegen legte der Beschuldigte Widerspruch ein. Er verteidigte sich mit dem Hinweis, er sei stark alkoholisiert gewesen und habe offenbar aufgrund dessen den Koffer nur zum Scherz versteckt und ihn nicht stehlen wollen.
Dies führte dazu, dass der Mann sich vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues verantworten musste. Doch kam es gestern nicht zum Prozess. Das Verfahren wurde eingestellt und dem Beschuldigten die Auflage erteilt, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.
Was steckt dahinter? Ein Paragraf natürlich, die Nummer 153 a der Strafprozessordnung, wie Richter Oliver Emmer auf TV-Nachfrage ausführte. Laut diesem Paragrafen kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten ein Verfahren einstellen und stattdessen Auflagen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Koffer unbeschädigt zurück, Beschuldigter verwarnt, ihm und den Strafbehörden aber ein Prozess erspart: Richter Emmer sprach gestern von einer Win-win-Situation.
Der kurzzeitig verschwundene Koffer ist im Übrigen nicht der einzige skurrile Fast-Diebstahl bei der Polizei. Axel Schnitzius, stellvertretender Leiter der Bernkastel-Kueser Dienststelle, erinnert sich an einen Fall, der sich vor einigen Jahren auf der A 1 bei Rivenich ereignet hat. Nachdem ein Autofahrer dort von einem Abstandsmessgerät geblitzt wurde, sei er zurückgefahren und habe kurzerhand versucht, das Gerät einzupacken. Ein Alarm, der aufgrund der Störung im Messfahrzeug der Polizei ankam, habe ihn verraten. Der Mann sei gefasst und bestraft worden.

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