Erdwärme: Neue Vorschriften beachten

Bernkastel-Wittlich · Bernkastel-Wittlich (red) Zur Zeit wird bundesweit ein Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Aufgrund des Standortauswahlgesetzes dürfen zunächst keine wasserrechtlichen Zulassungen für Erdwärmebohrungen in Tiefen von mehr als 100 Meter erteilt werden.


Ab dem 16. August ist wegen der erforderlichen Beteiligung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit mit einer mehrmonatigen Verfahrensdauer zu rechnen. Die Kreisverwaltung bittet deshalb Bauherren im Antragsverfahren für Erdwärmebohrungen bei Tiefen von mehr als 100 Meter eine entsprechend lange Verfahrensdauer bis zum Bescheid einzuplanen.
Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass es sich bei der Suche um ein Endlager um ein bundesweites Projekt handelt.
Erdwärmebohrungen bis 100 Meter Tiefe sind von den Regelungen nicht betroffen. Diese Antragsverfahren können weiterhin zeitnah bearbeitet werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit anstelle einer tieferen Bohrung von mehr als 100 Meter mehrere weniger tiefe Bohrungen ausführen zu lassen, so der Tipp der Kreisverwaltung.
Ansprechpartnerin für das Antragsverfahren ist Sonja Loewen, Telefon 06571/142431, Fax: 06571/1442431, E-Mail: sonja.loewen@bernkastel-wittlich.de.

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