Erneuerbare Energie: Wichtiger Termin

Bernkastel-Wittlich · Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG), die bisher eine Stromsteuerbefreiung in Anspruch genommen haben, laufen Gefahr, die EEG-Vergütung für das Jahr 2016 zu verlieren, wenn sie bis Jahresende nicht ihren Verzicht auf die Stromsteuerbefreiung erklären. Darauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hin.

Obwohl diese Regelung bereits im Sommer dieses Jahres eingeführt worden sei, habe es die Zollverwaltung versäumt, ein entsprechendes Verfahren für die Abwicklung des rückwirkenden Verzichts für das Jahr 2016 bekannt zu machen und die betroffenen Betriebe zu informieren, erklärt Bauern- und Winzer-Präsident Michael Horper. Der Grund für die Änderung sei die Auffassung der EU-Kommission, dass die bisherige Regelung nicht mit dem EU-Beihilferecht im Einklang stünde und die Betriebe in den Genuss einer Doppelförderung gelangen würden.
Betroffen von der neuen Regelung sind Volleinspeiser, die kaufmännisch-bilanziell einspeisen. Bei Unsicherheit empfiehlt der Bauern- und Winzerverband Kontakt mit den Steuerberatern oder der Buchstelle des Verbandes aufzunehmen. red

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