Erst Tür zu, dann Tür auf

WITTLICH. (sos) Zuschauer nicht zugelassen, heißt es, wenn eine Sitzung nicht-öffentlich ist. So war das angekündigte Verfahren im Vorfeld des Abrisses des Hauses Schumacher. Dass die nicht-öffentliche Bauaussschusssitzung in der Sitzung für öffentlich erklärt wurde, sorgt für Irritationen.

17.30 Uhr nicht-öffentliche Bauausschusssitzung zum Thema "Abriss eines städtischen Gebäudes", am nächsten Morgen sind die Bagger da. Es geht nicht um irgendein Haus sondern die Schumacher-Ruine. Der TV fragt Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadt, wie das zusammenpasst, dass es im Nachhinein heißt, die Sitzung sei doch öffentlich gewesen.Durfte der Beschluss zum Abriss des Hauses Schumacher in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bauausschusses gefasst werden? Ulrich Jacoby: Abschließende Beschlüsse der städtischen Ausschüsse sind entsprechend der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrates grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu fassen. Eingeladen war der Bauausschuss am 4. Februar 2003 zu einer nicht-öffentlichen Sitzung.In der Sitzung wurde in rechtlich nicht zu beanstandender Form beschlossen, den Beschluss zum Abbruch in öffentlicher Sitzung zu fassen. Dies ist dann auch so geschehen. Die Vergabe des Auftrages zum Abbruch erfolgte dann wieder im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses.Wo und wann wurde angekündigt, dass die Sitzung öffentlich ist? Jacoby: Bei Änderungen der Tagesordnung vor Beginn der Sitzung ist eine erneute öffentliche Bekanntmachung nicht erforderlich. Hierzu gibt es eine klare Aussage in den Verwaltungsvorschriften zu § 34 der Gemeindeordnung: Beschließt der Gemeinderat (oder Ausschuss), eine Sitzung, die ... als nicht-öffentliche Sitzung bekanntgemacht worden ist, als öffentliche Sitzung abzuhalten, so braucht die Tagesordnung nicht mehr öffentlich bekanntgemacht zu werden.Zur Ergänzung: Das Thema der nicht-öffentlichen Bauausschusssitzung, das öffentlich beschlossen werden musste, war Ende Januar bekannt. Die Bekanntmachung als nicht-öffentliche Sitzung sowie die dazugehörige Tagesordnung war am 1. Februar in der Wittlicher Rundschau zu lesen.

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