Erstattung für "Kann-Kinder"

Bernkastel-Wittlich. (red) Seit Januar 2006 müssen Eltern für ihre Kinder, die einen Kindergarten in Rheinland-Pfalz besuchen, im Jahr vor der Einschulung keine Beiträge zahlen. Beitragsfrei soll der Kindergartenbesuch im Jahr vor der Einschulung auch für die sogenannten "Kann-Kinder" sein: also Kinder, die nach dem 31. August 2002 geboren wurden und auf Antrag der Eltern zum Schuljahr 2008/2009 vorzeitig eingeschult werden.

Weil für diese Kinder erst im Nachhinein feststeht, dass sie das letzte Kindergartenjahr schon besucht haben, sieht das Kindertagesstättengesetz folgende Rückabwicklung vor:

Erst nachdem ihr Kind tatsächlich zur Schule geht, können sich die Eltern die vom 1. September 2007 bis zur Einschulung 2008 gezahlten Kindergarten-Elternbeiträge von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung der Kann-Kinder-Elternbeiträge 2008 kann im Internet unter www.Bernkastel-wittlich.de heruntergeladen werden und ist bis zum 31. Oktober 2008 beim Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einzureichen. Auf dem Antrag müssen Eltern die vorzeitige Einschulung des Kann-Kindes durch die Grundschule und die Höhe der vom 1. September 2007 bis zur Einschulung 2008 gezahlten Beiträge durch den Kindergarten bestätigen.

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