Verkehr Es blitzt auch weiterhin auf der A1

WittlicH/Bernkastel-Kues · Auf wenig Verständnis ist bei vielen Autofahrern die Aktion der Zentralen Verkehrsdienststelle Wittlich der Polizei gestoßen, als sie in der vergangenen Woche mit zwei Blitzgeräten die Tempo-100-Zone auf der A1 von Salmtal in Fahrtrichtung Kreuz Wittlich überwacht hatte (der TV berichtete).

 Wie lange der Blitzeranhänger an der A1 stehen bleibt, ist noch nicht klar.

Wie lange der Blitzeranhänger an der A1 stehen bleibt, ist noch nicht klar.

Foto: TV/Christine Catrein

Beispielsweise zogen viele Facebook-User den Sinn der Kontrolle in Zweifel. Das sieht die Polizei naturgemäß völlig anders. Die mobile Kontrolle sei wegen des Verhaltens zahlreicher Autofahrer notwendig geworden. Zum einen habe die Polizei viele Hinweise erhalten, dass die Autofahrer auf der Autobahn vor dem Blitzeranhänger am Parkplatz Pohlbach abbremsten, um kurz danach wieder zu beschleunigen – trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Kilometern pro Stunde.

Auch Beamte der Polizei hatten dieses Verhalten schon beobachtet. Bei der mobilen Kontrolle bestätigte sich dies: Die Beanstandungsquote habe beim Anhänger bei sieben Prozent gelegen und bei der mobilen Blitzanlage bei mehr als 15 Prozent, teilt die Polizei mit. Ein Autofahrer sei mit 186 Kilometern pro Stunde erwischt worden. Ihn erwarten nun ein dreimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld von 1200 Euro. Wie lange der Blitzanhänger  am Parkplatz stehen bleibt, sei noch unklar, so die Auskunft der Polizei. Das hänge weiterhin vom Verhalten der Autofahrer ab. Außerdem sei denkbar, dass die Aktion mit einem zweiten mobilen Blitzer wiederholt werde.

In der Berlinger Straße in Wittlich (Tempo-30-Zone) haben Beamte am Mittwoch zwischen 15 und 20 Uhr den Verkehr kontrolliert. Die Bilanz: elf Ordnungswidrigkeiten wegen zu schnellen Fahrens, eine Ordnungswidrigkeit wegen der Nutzung des Handys während der Fahrt, fünf Fahrer waren nicht angeschnallt.

Zudem wurde eine 52-jährige Autofahrerin aus der VG Bernkastel-Kues mit Roller angehalten, die keinen Führerschein hatte. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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