Es kann losgehen mit dem Windradbau am Ranzenkopf - Nabu-Klage gescheitert

Bernkastel-Kues/Morbach/ Wintrich · Die Beschwerde des Nabus gegen den Bau von Windrädern am Ranzenkopf ist gescheitert. Doch es gibt neue Vorwürfe.

Auf der einen Seite herrscht Genugtuung, auf der anderen tiefe Enttäuschung über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz. Die Richter haben Beschwerden des Naturschutzbundes Nabu gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zurückgewiesen. Damit kann mit dem Bau von weiteren 23 Anlagen im Bereich Ranzenkopf begonnen werden.

Der Nabu hatte gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich der auf drei Windparks aufgeteilten Anlagen einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtschutz gestellt. Die Umweltschützer wollten so den Baubeginn verhindern. Das OVG begründet das damit, dass die Genehmigungsbescheide keine Verfahrensfehler hätten. Die naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises sei voraussichtlich nicht zu beanstanden. Der Landkreis habe eine umfassende Abwägung vorgenommen und plausibel dargelegt, weshalb das öffentliche Interesse an Errichtung und Betrieb der Windanlagen überwiege.

Landrat Gregor Eibes freut sich über die "eindeutige Entscheidung" des OVG und sieht seine Behörde in ihrem Handeln bestätigt. Das Verfahren sei nicht einfach gewesen, man habe mit "maßloser Kritik und haltlosen Vorwürfen" umgehen müssen. Selbst der "böse Schein" einer willkürlichen und interessengeleiteten Entscheidung sei von Kritikern des Vorhabens erweckt worden. "Insofern tut es einfach nur gut, dass das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der behördlichen Genehmigung nicht in Zweifel zieht", betont der Landrat, auch mit Blick auf die in das Verfahren involvierte Mitarbeiter der Verwaltung. Dirk Kessler, Geschäftsführer der Windenergie Wintrich Planungsgesellschaft GmbH, die zwölf der 23 Anlagen bauen will, ist erleichtert, dass die Entscheidung so gefallen ist, "auch mit klaren Aussagen des Gerichts." Er will jetzt mit Hochdruck den Baubeginn der Anlagen in die Wege leiten.

Ganz anders ist die Stimmung beim Nabu, der "mehr als enttäuscht" ist über den Beschluss des OVG. "Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Anlagen rechtswidrig sind", sagt Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin des Nabu Rheinland-Pfalz. Das OVG scheine sich aufgrund des zeitlichen Drucks nicht eingehend mit den umfangreich vorgetragenen Argumenten des Nabu auseinandergesetzt zu haben, sagt sie. Der Kreisverwaltung wirft sie vor, es bei ihrer Genehmigung mit der Beachtung des Tötungsverbots für streng geschützte Tiere nicht sonderlich ernst zu nehmen. Dazu verweist sie auf den Horst eines Rotmilanpaars, in dessen Radius von 1,5 Kilometern sich sieben der betroffenen Windräder befinden sowie zwei weitere, die bereits gebaut seien und gegen die der Nabu am 2. Mai Klage eingereicht habe.

Trotz Fotos, die belegen würden, dass die Greifvögel im Bereich der Merschbacher Anlagen fliegen, reagiere die Kreisverwaltung nicht. Andernorts würden Anlagen stillgelegt, bis notwendige Untersuchungen vorliegen, nicht so im Kreis Bernkastel-Wittlich. "Hier dürfen die Anlagen weiter betrieben und sogar weitere hinzugebaut werden."Extra: KREISVERWALTUNG MUSS ENTSCHEIDEN


Cosima Lindemann vom Nabu verweist darauf, dass sich die bisherigen Entscheidungen nur auf das Eilverfahren beziehen, mit denen der Baubeginn der Windenergieanlagen bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben werden sollte. Die Kreisverwaltung müsse zuerst über den Widerspruch des Nabu entscheiden. Erst, wenn dieser abgelehnt werde, stehe dem Nabu das eigentliche Klageverfahren offen.

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