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Lästiger Lärm Nicht wenige Urlauber stören sich auch am Lärm in der Stadt. Ein Ärgernis sind beispielsweise Rasenmäher und Motorsensen in der Mittagszeit. Nach einer Bekanntmachung der Verbandsgemeinde-Verwaltung können sie zwar in der Zeit von 7 bis 20 Uhr benutzt werden, aber besonders lärmintensive motorbetriebene Mäher dürfen von Privatpersonen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht eingesetzt werden.

Davon ausgenommen sind gewerbliche Betriebe, Weinbau und Landwirtschaft, sie müssen ihre Arbeiten nicht unterbrechen. Auch andere besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, Grastrimmer mit Verbrennungsmotor und Kantenschneider sowie Laubbläser- und Sammler dürfen nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Hier gibt es für den gewerblichen Bereich keine Ausnahme. Wenig sensibel zeigte sich auch unlängst ein Trabener, der bis 22.50 Uhr laute Baggerarbeiten an seinem Weingut ausführen ließ. Im weiten Umkreis war an Schlaf nicht zu denken. Mehr Rücksichtnahme wünschen sich viele Einwohner für sich und ihre Gäste, damit die Lebensqualität in der Stadt erhalten bleibt oder sogar noch besser wird. (GKB)

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