Fachanwalt spricht über das neue Unterhaltsrecht

Wittlich. (red) Das Unterhaltsrecht hat sich seit Januar 2008 grundlegend geändert. Inzwischen liegen die ersten wichtigen Urteile der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs vor. Es hat sich gezeigt, dass es zumindest in der Rechtsprechung viel Kontinuität zum alten Recht gibt.

Zum Thema "Das neue Unterhaltsrecht — wie entscheiden die Gerichte?" referiert am Mittwoch, 14. Januar, um 20 Uhr, Thomas Rosenbaum, Fachanwalt für Familienrecht. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (Isuv). Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung findet im Sankt-Markus-Haus, Karrstraße 15, in Wittlich, statt. Weitere Infos unter Telefon 06571/3748, E-Mail trier-wittlich@isuv.de sowie unter www.isuv.de und info@isuv.de

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