Fadenscheinig

Zum sogenannten "Bahnschwellenprozess" vor dem Trierer Verwaltungsgericht diese Lesermeinung:

Als jemand, der miterlebt hat, dass Herr Klaus Münch vom Trierer Verwaltungsgericht als Beistand im "Bahnschwellenprozess" abgelehnt wurde, habe ich den Eindruck, dass es vielmehr dem Trierer Verwaltungsgericht nicht mehr um die Sache geht. Der vom Neunkirchener Ortsbürgermeister Richard Pestemer zum Beistand bestellte ehemalige Laienrichter soll nicht zum sachgemäßen Vortrag in der Lage sein. So weit ich mich erinnern kann, hatte er aber bislang gar nicht die Möglichkeit bekommen, seine Fähigkeit oder Nichtfähigkeit unter Beweis zu stellen. Vielmehr gewinnt man als unbefangener Zuhörer den Eindruck, dass das Trierer Verwaltungsgericht überhaupt nicht darüber befinden will, ob der Einbau von teerölimprägnierten als giftig erachtete Bahnschwellen gefährlich und somit rechtwidrig ist oder nicht. Man muss sich hier schon fragen, warum mit einer fadenscheinig erscheinenden "Begründung" der ehemalige Laienrichter Klaus Münch als Beistand abgelehnt wird. Brigitte Claus, Neunkirchen PROZESS

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