Fahren um jeden Preis

Wittlich · Er hat einen Führerschein. Aber mit dem Dokument aus Tschechien darf er in Deutschland nicht fahren. Er tat es trotzdem - und entfernte sogar den von der Kreisverwaltung angebrachten Sperrvermerk. Dafür hat das Amtsgericht Wittlich einen 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Wittlich. Er wollte es nicht wahrhaben. Erst recht nicht einsehen. Und schon mal gar nicht sich daran halten. Mehrfach hatte die Führerscheinstelle dem heute 34-Jährigen mitgeteilt, dass er mit seiner 2005 in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht fahren dürfe. Er fuhr trotzdem. Und wurde ab und an dabei erwischt.
Nicht zum ersten Mal sitzt daher der 34-Jährige am Mittwoch vor dem Richter. Dieses Mal vor Strafrichter Hermann-Josef Weber im Wittlicher Amtsgericht. Weil der Angeklagte im April 2014 mit einem führerscheinpflichtigen Quad bei der Kreisverwaltung in Wittlich vorgefahren war und die Führerscheinstelle aufgesucht hatte, um seine tschechische Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben zu lassen. Grundsätzlich möglich - wenn denn in dem Dokument auch ein tschechischer Wohnsitz eingetragen wäre. Dort ist aber ein deutscher angegeben. Und damit ist der Führerschein in Deutschland nicht gültig. Genau das teilte der Verwaltungsmitarbeiter dem Mann auch mit. So wie schon viele Kollegen vor ihm. Vergeblich. "Es kann doch nicht sein, dass man einen Führerschein in einem EU-Land macht und dann hier nicht fahren darf", ereifert sich der 34-Jährige. Als der Mitarbeiter dann auch noch einen Sperrvermerk für Deutschland auf den Führerschein klebte, sah der Mann rot: Vor dessen Augen knibbelte er diesen wieder ab. Der Mitarbeiter rief die Polizei. Ein zweites Mal wurde ein Sperrvermerk aufgeklebt. Im Juni - bei einer Polizeikontrolle - war dieser erneut verschwunden.
"In Tschechien günstiger"


Kurios: Am selben April-Tag suchte der Angeklagte dann auch noch die Polizeiwache in Traben-Trarbach auf und fragte dort nach, ob er nicht doch mit seinem tschechischen Führerschein fahren dürfe. "Wenn man nur lange genug fragt, findet man vielleicht irgendwann jemanden, der das sagt, was man hören will", kommentiert Strafrichter Weber.
Warum der Angeklagte denn überhaupt in Tschechien seine Fahrerlaubnis erworben habe, will er wissen. "Weil es günstiger war", antwortet dieser. Eine andere mögliche Erklärung: Schon vor 2005 war er mehrfach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, saß wegen nicht erfüllter Bewährungsauflagen sogar im Gefängnis. Für einen Führerschein in Deutschland hätte er eine medizinisch-psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen müssen. Diese Vorgabe gab es in Tschechien nicht. Dafür aber auch für den Angeklagten keinen in Deutschland gültigen Führerschein. Und so verurteilt Strafrichter Weber ihn wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Veränderns amtlicher Ausweise zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Vor Ablauf von neun Monaten darf dem 34-Jährigen kein Führerschein ausgestellt werden.

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