Behörden Führerscheine müssen getauscht werden

Bernkastel-Wittlich · Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den nächsten Jahren gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, das eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein), müssen je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden.

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, also auch vor dem festgeschriebenen Datum, möglich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen, da hier bereits entsprechende Strafen von Seiten der Polizei im europäischen Ausland zu verzeichnen sind.

Der Umtausch kann nach  Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich, bei der Bürgerberatung der Kreisverwaltung in Wittlich oder bei den jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid, der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach beantragt werden.  

Infos bei der Kreisverwaltung,· Annette Becker, Telefon 06571/14-2334, E-Mail:  Annette.Becker@Bernkastel-Wittlich.de oder unter www.bernkastel-wittlich.de

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