"Fair Play" angemahnt

Einfach hinten angestellt hat die Kreisverwaltung den Umbau des Burgener Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz. Damit verärgert sie nicht nur die Bürger des Dorfes, sondern auch die Verbandsgemeinde, deren Prioritätenliste damit erstmals vom Tisch gefegt wird.

Burgen. Rausgekickt fühlen sich die Burgener, die seit Jahren auf den Umbau ihres Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz hoffen. Denn auf Wunsch der Kreisverwaltung (der TV berichtete) rangiert nun anders als in der VG-Liste Zeltingen-Rachtig vor Burgen auf Platz Eins. Kreisweit ist die Doppelgemeinde damit auf Rang vier vorgerückt, während Burgen auf Platz sieben steht.

Ob Ortschef Reinhard Grasnick daran noch etwas ändern kann, ist fraglich. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates hat er vor rund einem Dutzend Bürgern seine Stellungnahme zu einem Schreiben von Landrätin Beate Läsch-Weber vorgetragen. Sein Fazit: Gemeinde und Fußballclub erwarteten "nicht nur auf dem Sportplatz Fair Play".

Die Begründung der Landrätin enthalte nichts Neues, so Grasnick. Es werde nur auf bereits Bekanntes verwiesen. So etwa darauf, dass der Kreis Wert lege auf eine "angemessene regionale Verteilung" von Kunstrasenplätzen, oder dass das Land den Nachweis von mindestens 1800 Nutzungsstunden pro Jahr verlange. Burgen habe diesen allerdings erbracht. Hinsichtlich der Verteilung sieht Grasnick Zeltingen-Rachtig im Vorteil. Der Kunstrasenplatz in Bernkastel-Kues sei nicht weiter entfernt als der Mülheimer Platz für Burgen. Außerdem könnte der Platz in der Stadt seit 20 Jahren kostenlos genutzt werden. Abgesehen davon sieht Grasnick in Burgen, wo es nur Fußball als Vereinssport gebe, einen größeren Bedarf. Zeltingen-Rachtig verfüge auch über Turnhalle, Tennisplätze und Wassersportmöglichkeiten.

Für Grasnick steht daher fest: "Die Empfehlung des Sportstättenbeirates ist von seiner Begründung her unzutreffend." Nicht unerwähnt lässt er zudem, dass Zeltingen-Rachtig den Antrag erst vor einem Jahr gestellt habe. Dabei dauere es in aller Regel viele Jahre, um in den Genuss von Mitteln aus dem Goldenen Plan zu kommen. Eine solche Entscheidung wäre daher "von der Wartezeit wirklich einmalig" - ebenso wie die Tatsache, "dass erstmals die Reihenfolge der Prioritätenliste einer Verbandsgemeinde nicht beachtet werden soll".

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