Falschgeld Falsche Fünfziger in Wittlich und Umgebung im Umlauf

Wittlich/Trier/Bitburg · In der Säubrennerstadt und der Umgebung ist vermehrt Falschgeld aufgetaucht. Ein Prozess gegen zwei junge Männer, die mit Blüten bezahlt haben sollen, wurde jedoch wegen mangelnder Beweislast eingestellt.

 Vorsicht, Falschgeld: In Wittlich und Umgebung sind in jüngster Vergangenheit viele falsche 50er aufgetaucht.   Foto: dpa

Vorsicht, Falschgeld: In Wittlich und Umgebung sind in jüngster Vergangenheit viele falsche 50er aufgetaucht.  Foto: dpa

Foto: Sven Hoppe

Vorsicht, Falschgeld! In Wittlich und Umgebung waren – vielleicht sind sie es auch noch – viele falsche Fünfzig-Euro-Scheine im Umlauf. Das ist die wohl wichtigste Erkenntnis aus einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Wittlich gegen zwei junge Männer, der am Dienstagmorgen wegen mangelnder Beweislast eingestellt wurde. Die Vernehmung der Zeugen, die sich an die teils bis zu zwei Jahre zurückliegenden Geschehnisse kaum mehr erinnern konnten, habe sich als unergiebig herausgestellt, wie Richterin Michels resümierte, bevor sie das Verfahren gegen die bereits vorbestraften Männer einstellte.

Anklage Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem 21-Jährigen und dem 20-Jährigen aus Wittlich  Geldfälschung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen von einer unbekannten Quelle gefälschte 50-Euro-Scheine erworben haben, um diese auszugeben, um so eigene Ausgaben zu verringern. Einer der Angeklagten soll versucht haben, in einem Lokal und einem Schnellrestaurant in Trier mit einem gefälschten Schein zu zahlen. Der andere Angeklagte soll in Schnellrestaurants in Wittlich und Bitburg mit gefälschten Scheinen gezahlt haben und versucht haben, auch in einem Schnellrestaurant in Trier mit einem gefälschten Schein seine Rechnung zu begleichen.

Zeugen Obwohl ein ehemaliger Mitarbeiter des Wittlicher Schnellrestaurants Burger King auf der Zeugenbank aussagte, die Gesichter der beiden Männer auf der Anklagebank wiederzuerkennen, konnte er sich nicht mehr an die Details des Vorfalls erinnern. Welcher der beiden Männer, die in einem schwarzen Mercedes im Mai 2018 eine Bestellung am Drive-in-Schalter aufgegeben haben sollen, saß als Fahrer am Steuer? Wer zahlte die Bestellung mit dem Falschgeld? Die Erinnerung dazu hatte den Zeugen mittlerweile verlassen. Er wusste jedoch noch zu berichten, dass der zur Zahlung aus dem Fahrerfenster herausgereichte Schein gefälscht gewesen sein soll. Die falsche Banknote habe er den Männern zurückgegeben. Die Männer hätten sich verwundert gezeigt und die Rechnung mit einem echten Geldschein beglichen, sagt der Burger-King-Mitarbeiter.

Die Zeugenaussage eines ehemaligen Kneipenbesitzers aus Trier konnte die Angeklagten noch weniger belasten. Laut Anklage sollte einer der Angeklagten im Mai 2018 versucht haben, in der Bar einen gefälschten 50er zu wechseln. Doch der dazu geladene Zeuge konnte keinen der beiden Angeklagten als den Mann, der im Mai 2018 einen falschen 50er in seiner Gaststätte gewechselt haben soll, wiedererkennen. „Es waren damals außerdem zwei Männer in der Bar. Es waren keine Deutschen, sondern sie waren arabischer Abstammung und fuhren einen schwarzen Mercedes mit Wittlicher Kennzeichen – mehr weiß ich nicht mehr.“
Ob es sich bei den ehemaligen Falschgeldwechslern um die beiden Männer auf der Anklagebank handelte, daran vermochte sich der Barbesitzer nicht mehr zu erinnern. „Es ist jetzt fast zwei Jahre her.“Der Schichtleiter eines Trierer Schnellrestaurants erinnerte sich, wie er aussagte, hingegen ganz konkret, an das Gesicht eines Angeklagten, der in der  McDonalds-Filiale in Trier mit einem gefälschten 50er gezahlt haben soll. „Er wollte bei mir mit Falschgeld zahlen.“ Er habe dem Angeklagten den 50er zurückgegeben, sagte der McDonalds-Mitarbeiter im Zeugenstand. Der Angeklagte habe ihm gesagt, er habe den Schein in einer Dönerbude als Wechselgeld zurückerhalten und sich überrascht gezeigt. „Er hat die Bestellung dann mit einem echten Zwanziger bezahlt.“

Verfahren Haben die Angeklagten selbst die Banknoten gefälscht und hergestellt? Haben sie das Falschgeld gekauft, oder ist es ihnen bloß untergejubelt worden? „Bei den Hausdurchsuchungen ihrer Mandanten seien keine illegalen Gelddruckmaschinen oder Hinweise darauf, dass sie Falschgeld gekauft hätten, gefunden worden, erklärten die Rechtsanwälte der Angeklagten. „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass mein Mandant überhaupt eine Straftat begangen haben soll“, sagte ein Verteidiger. Es habe in Wittlich und Umgebung in jüngster Zeit bis zu 50 gemeldete Fälle von Zahlungen mit Falschgeld gegeben. „Da standen auch honorige Bürger auf der Liste derer, die damit bezahlt haben sollen“, sagte der Verteidiger. Möglicherweise seien auch die beiden Angeklagten bloß versehentlich in den Besitz der gefälschten Banknoten geraten.

„Sollen wir das weiter praktizieren“, fragte Richterin Michels nach der ergebnisarmen Zeugenvernehmung in Richtung Staatsanwaltschaft? „Komisch finde ich die Vorfälle schon“, antwortete Staatsanwältin Beatrix Klingler. Da die Zeugenvernehmung die beiden Angeklagten jedoch kaum belasten konnte und beide Männer erst kürzlich wegen anderer Vergehen verurteilt worden waren, wobei höhere als die in diesem Verfahren zu erwartbare Strafen ausgesprochen worden waren, stellte Richterin Michels das Verfahren ein. „Viel aufschlussreicher“, sagte Michels, „wird das nicht mehr“.

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