Urteil am Landgericht Trier Senioren bei der Partnersuche betrogen: 69-Jährige muss ins Gefängnis

Trier/Morbach/Daun · Fake-Partnervermittlung: Eine 69-Jährige hat nach Ansicht des Landgerichts Trier einsame Senioren aus Eifel und Hunsrück um Tausende Euro betrogen. Die Angeklagte schob die Schuld bis zuletzt auf ihren angeblichen Chef, Gerhard Schröder. Warum das die Kammer nicht überzeugte und wie das Urteil lautet.

 Im Prozess um Betrug an einsamen Senioren aus der Eifel und dem Hunsrück hat das Landgericht Trier am Montag ein Urteil gesprochen.

Im Prozess um Betrug an einsamen Senioren aus der Eifel und dem Hunsrück hat das Landgericht Trier am Montag ein Urteil gesprochen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Angeklagte nimmt den Urteilsspruch ohne äußere Regung zur Kenntnis. Wenige Minuten zuvor hat die 69-Jährige im Saal des Landgerichts Trier noch mit teils tränenerstickter Stimme eine seitenlange Erklärung verlesen. Darin wies sie erneut alle Tatvorwürfe gegen sie in dem Prozess um gewerbsmäßigen Betrug bei Partnervermittlungen zurück. Doch diese Unschuldsbeteuerungen glaubte die Dritte Große Strafkammer offensichtlich nicht. Fünf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe wegen Betrugs in 31 Fällen und versuchten Betrugs in vier Fällen lautet das Urteil, das der Vorsitzende Richter Armin Hardt am späten Nachmittag verkündet.