Falscher Fünfziger aufgetaucht

Morbach. (red) Wie jetzt bekannt wurde, ist in Morbach ein falscher Fünfziger aufgetaucht. Die Falschgeldnote wurde als Zahlungsmittel eingesetzt. Die Bezahlung oder die Weitergabe von Falschgeld ist jedoch alles andere als ein Kavaliersdelikt, informiert die Polizei.

Geldfälschung ist nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer erhaltenes oder als falsch erkennbares Falschgeld in den Verkehr bringt, also zum Beispiel weiterhin zur Bezahlung benutzt.

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