Archiv 2019 Falscher Gynäkologe soll Frau in Wittlich behandelt haben – Prozess ausgesetzt

Wittlich · Ein 37-Jähriger soll sich als Gynäkologe ausgegeben und mehreren Patienten unerlaubt Zugänge gelegt haben. Sein Prozess wurde heute wegen eines Vorfalls in der Untersuchungshaft ausgesetzt, im nächsten Jahr soll es mit der Verhandlung weitergehen.

Falscher Gynäkologe soll Frau in Wittlich behandelt haben
Foto: dpa/Jens Büttner

Beim Prozessauftakt gegen einen 37-Jährigen aus Trier ist der Saal im Wittlicher Amtsgericht am Donnerstag, 12. Dezember, bereits vor dem Start so voll, dass Menschen in der Tür stehen, nachdem es nicht mehr gereicht hat, zusätzliche Stühle in den Raum zu stellen.

Die Anklage Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann vor, sich fälschlicherweise als Arzt bezeichnet zu haben. Genauer gesagt: als Gynäkologe. Außerdem habe er in seinem Beruf als Rettungssanitäter mehreren Patienten Zugänge gelegt, obwohl er dafür nicht die erforderliche Zulassung hatte. Er habe den Patienten verschwiegen, dass er die Zulassung dafür nicht mehr hatte. Der Angeklagte habe zuvor die nötige Zusatzqualifikation als Rettungsassistent gehabt, diese sei ihm allerdings im März 2018 entzogen worden. Der Grund: Unzuverlässigkeit. Rettungsassistenten dürfen unter anderem Zugänge legen – ohne sie, wie auch im Falle des 37-Jährigen, ist das allerdings nicht zulässig. Mehreren Patienten solle er einen oder auch mehrere Zugänge gelegt haben.

Bei einer weiteren Patientin habe er sich als Gynäkologe ausgegeben und ihr Untersuchungen in seiner Privatwohnung angeboten, heißt es in der Anklageschrift weiter. Die Frau sei daraufhin im Vertrauen auf seine angebliche Qualifikation auf das Angebot eingegangen. Bei jeder Untersuchung habe der Mann die Brüste und den Leistenbereich der Frau angefasst und außerdem die Frau mehrmals mit dem Finger im Intimbereich von innen abgetastet. Außerdem habe er ihr einen Schlauch eingeführt. Nach dieser Behandlung habe die Frau Schmerzen gehabt.

Kurz: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen und Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen vor.

Einigungsversuch Nach der Anklageverlesung schlägt der Anwalt des 37-Jährigen ein Gespräch mit den Anwälten der Gegenseite, den Schöffen und dem Richter vor. Rund eine Dreiviertelstunde ziehen sie sich zurück, dann holen sie den Angeklagten dazu. Nach einer knappen Stunde wird die Verhandlung fortgesetzt – allerdings nur kurz. Laut Richter wurde keine Einigung zwischen den Parteien erzielt. Die Verteidigung fordere eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird – für die Anklage hingegen komme das nicht in Frage, sie fordere eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Prozess ausgesetzt Zudem habe es in der Untersuchungshaft einen Vorfall gegeben. Der Anwalt des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe dort laut eigener Aussage einen Hirnschlag erlitten. Ob das stimmt und wie weiter vorgegangen werden soll, falls das der Wahrheit entspricht, soll nun erst ermittelt werden. Laut dem Richter soll es deshalb erst im neuen Jahr mit dem Prozess weitergehen.

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