Familiendrama in Osann-Monzel: BGH kippt Teile des Urteils

Trier/Osann-Monzel/Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Fall eines Mannes aus der Moselgemeinde Osann-Monzel, der im März 2014 wegen versuchten Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, an eine andere Strafkammer des Trierer Landgerichts zurückverwiesen.

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Bedrohung wurde ein 59-jähriger Mann aus Osann-Monzel im März 2014 von der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings immer noch nicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Fall an eine andere Strafkammer des Trierer Landgerichts zurückverwiesen.

Die Richter der Schwurgerichtskammer hatten es im März als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in einer Nacht Ende Juni 2013 mit einem Hammer in die Wohnung seiner Exfrau eingedrungen war und anschließend mit einem Gasrevolver mehrfach auf deren Lebensgefährten geschossen hatte. Der Verteidiger des Mannes hatte gegen die Verurteilung wegen versuchten Totschlags Revision eingelegt: Seinem Mandanten habe im Prozess keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden können.

Der BGH teilte diese Auffassung zwar nicht in Gänze, aber befand, dass die Trierer Schwurgerichtskammer die Frage eines Nichtvorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags nicht ausreichend begründet hatte. Insoweit hob der BGH das Urteil auf, so dass nun eine andere Trierer Strafkammer diese Frage neu verhandeln und entscheiden muss. neb

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