Feiern ohne "Stoff"

BERNKASTEL-WITTLICH. Gut drauf sein geht ohne Alkohol, rät die Polizei. Das Nein-Sagen fällt vielen besonders in der Fastnachtszeit schwer. Bedauerlicherweise sind bei Fastnachtsumzügen, Kappensitzungen oder Tanzveranstaltungen Jugendliche und sogar Kinder angetrunken, obwohl die Abgabe von Alkoholika wie Bier (auch Bier-Mixgetränke) oder Wein nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 16 Jahren erlaubt ist.

Branntweinhaltige Getränke (auch Mixgetränke) dürfen an Minderjährige nicht abgegeben werden. Gerade bei Umzügen wird nicht selten beobachtet, dass an Jugendliche und sogar Kinder Schnaps oder Likör verteilt wird. Die Arbeitsgruppe Jugendschutz appelliert an Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde, die den Kindern und Jugendlichen als Vorbild zeigen sollten, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengehören müssen. Zur weiteren Information über "Karneval und Jugendschutz" gibt es eine Broschüre. Ansprechpartner: Peter Caspers-Schultze, Kreisjugendpfleger, Telefon 06571/ 14-389; Hubert Lenz, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeidirektion Wittlich, Tel. 06571/9152-530.

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