"FFH-Qualität" ist keine Sackgasse

BERNKASTEL-KUES/NEUMAGEN-DHRON. Die Stellungnahmen der Verbandsgemeinden zu den vom Land nachgemeldeten FFH-Gebieten finden beim Landesamt im Großen und Ganzen ihre Berücksichtigung.

FFH - Die drei unscheinbaren Buchstaben - Abkürzung für "Flora Fauna Habitate", die Lebensräume von Pflanzen und Tieren - sorgten in den Verwaltungen für viel Arbeit und in den Kommunen für viel Frust. Mussten doch die Gemeinden, die von der beabsichtigten Ausweisung der "Natura 2000 Gebiete" betroffen sind, praktisch von jetzt auf gleich reagieren. Ohne ihre Stellungnahmen schien die Realisierung von geplanten Baugebieten, Straßenbauprojekten oder Stellplatzerweiterungen auf wackligen Füßen zu stehen.Biologische Vielfalt soll erhalten werden

Inzwischen erhielten die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Neumagen-Dhron Antwort auf ihre nahezu zeitgleich angemeldeten Bedenken. Zwei von rund 500, auf die das Oppenheimer Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (LFU) reagieren musste. Demnach muss nun wohl doch nicht so heiß gegessen werden, was zu Beginn des Jahres auf schneller Flamme gebrutzelt wurde. Das Ziel der bereits 1992 erlassenen FFH-Richtlinie, die Dr. Rüdiger Burkhardt in seinem Antwortschreiten zitiert, ist deutlich definiert: "Die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen." Für Gebiete mit "FFH-Qualität" bedeute dies beispielsweise nichts weiter als "die Fortsetzung der bisherigen Nutzung". Entsprechend finden die von den Verbandsgemeinden genannten Punkte weitestgehend Berücksichtigung. In Neumagen-Dhron galt die Sorge dem Ausbau der Landesstraße 156, der den in Richtung Trittenheim geplanten Radweg einschließt. Dazu teilt das Landesamt mit, die FFH-Nachmeldung werde für dieses Vorhaben "keine zusätzlichen Verfahren oder Auflagen nach sich ziehen". Wegen der bei Minheim vorgesehenen Windkraftanlagen sei im Falle der Realisierung lediglich die Prüfung erforderlich, ob diese den FFH-Zielen zuwiderlaufe. Das dürfte allerdings nicht aufwändiger sein, wie dies ohnehin im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffsregelungen der Fall wäre.Zur Gemeindewald-Nutzung weist Burkhardt darauf hin, dass die FFH-Meldung grundsätzlich keine Nutzungseinschränkungen bedeute. Vorhaben, die über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung hinaus gehen sollten, würden "mit den betroffenen Nutzern vereinbart" und auch vergütet. Ebenso wird die Sorge um eine Beeinträchtigung beim Bewirtschaften der Weinberge entkräftet. Laut Burkhardt werden Hubschrauberspritzungen so lange nicht eingeschränkt, wie sie als ordnungsgemäße Landwirtschaft bewertet werden. Sollte es Änderungen geben, so seien diese "nur im Einvernehmen mit den betroffenen Flächennutzern zu realisieren."Entwarnung auch für den ortsansässigen Steinbruchbetrieb: Genehmigte Abbaubereiche seien aus der "FFH-Nachmeldekulisse" entfernt worden. Darin enthalten bleiben jedoch Tongruben, da Gelbbauchunke und Kammmolch auf den aktiven Abbau angewiesen sind. Zur Erleichterung der Kommunen signalisiert das LFU auch grünes Licht für touristische Interessen. So wird das Fest "Moselloreley in Flammen" nicht eingeschränkt und die Absprungrampe für Drachenflieger kann weiter genutzt werden.Ähnlich die Antworten für Bernkastel-Kues: Projekte wie Yachthafen Graach, Sportbootanleger und Brückenbeleuchtung Wehlen sowie die Erweiterung des Mülheimer Campingplatzes können ohne Einschränkung angegangen werden.Unklarheit bei Fördermöglichkeiten

Nach Auskunft von Manfred Knob, Sachgebietsleiter Umwelt, ließ das Amt wissen: "Alle von ihnen genannten Bereiche stehen nicht im Widerspruch zur FFH-Ausweisung." Deshalb sei keine Änderung der Gebietsabgrenzung vorgenommen worden. Auf die Fragen der Verbandsgemeinden nach Fördermöglichkeiten von Projekten in den Natura-2000-Gebieten verweist das LFU auf die LIFE-Förderprogramme der Europäischen Union (EU). Anträge für LIFE-Umwelt und LIFE-Natur mit Zuschüssen von 50 oder sogar 75 Prozent konnten bis Ende September eingereicht werden. Seitens des Landes gibt es keine Angaben, welchen Betrag es zu einer Co-Finanzierung bereitstellt. Die Absicht der EU ist, diese Projekte auf mehrere Schultern, so zum Beispiel auch auf Umwelt-Verbände, zu verteilen.

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