Frage: Schuldfähig oder nicht?

Trier/Eifel · Er ist 44 Jahre alt, hat eine psychische Erkrankung und steht wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung vor dem Trierer Landgericht. Nun geht es darum, die Schuldfähigkeit des Mannes zu beurteilen.

Trier/Eifel. Der Angeklagte im schwarzen Jackett und blauen Jeans wirkt am Mittwoch vor dem Trierer Landgericht ruhig und entspannt. Dass wegen des 44-Jährigen das Sondereinsatzkommando der Polizei ausrückte, weil er als gefährlich galt, kann man sich kaum vorstellen. Als aggressiv und verwirrt wird der Mann, der im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebt, von Zeugen beschrieben. Richter Armin Hardt und seine Kollegen hörten sich 13 Zeugenaussagen an. Weitere acht Zeugen sind für kommenden Freitag geladen. Am gestrigen Mittwoch werden allein sechs Polizisten gehört, die bei den zahlreichen Tateinsätzen dabei waren. Weitere Zeugen sind behandelnde Ärzte.
Der 44-Jährige sei psychisch krank und habe eine bipolare Störung, die sich in manischen und depressiven Phasen äußere, bestätigen seine Ärzte. Dem gelernten Architekten werden Sachbeschädigungen in sechs Fällen, zweifache Bedrohung, Beleidigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Eigentlich wurde dem Mann auch schwere Brandstiftung zur Last gelegt (der TV berichtete). Ein im Vorfeld der Verhandlung erstelltes Gutachten ergab jedoch, dass das Feuer, das er im März 2013 entfacht habe, nicht geeignet gewesen sei, um das Haus seiner Eltern in Flammen zu setzen. Um das Feuer zu machen, habe er Mehl, Müsli, eine Strickweste und Holz, über das er einen Plastikeimer gestülpt haben soll, verwendet. Seine Eltern habe er dann im Haus eingeschlossen, als er dieses verließ.
Der Vater konnte sich jedoch durch ein Fenster aus dem Wohnhaus befreien und das Feuer löschen. Bei diesem wie auch anderen Auseinandersetzungen sei es um Geld gegangen, heißt es in der Verhandlung.
Nach Zeugenaussagen habe der Angeklagte in einem anderen Fall seinen Vater mit den Worten "Wenn ich heimkomm\', bring\' ich dich um!" bedroht, diesen sogar geschlagen. Dazu liegen Beweisfotos von den Verletzungen an Armen und Gesicht des Opfers vor.
Immer wieder berichten Polizisten, dass der 44-Jährige verwirrt gewesen sei. Der Mann sei amtsbekannt. "Er wirkte auf mich psychisch gestört", sagt ein Polizeioberkommissar, der mehrfach bei Einsätzen dabei war. "Auf ein Gespräch ließ er sich nicht ein." Auch behandelnde Ärzte des Angeklagten werden gehört. Die bestätigen dessen psychische Erkrankung. Einmal musste der Mann sogar per Gerichtsbeschluss in einer Klinik untergebracht werden, weil er eine Gefahr gewesen sei, so ein behandelnder Arzt aus Trier.
Die psychiatrische Gutachterin Sylvia Leupold soll nun beurteilen, ob der 44-Jährige überhaupt schuldfähig ist oder sie gar die Empfehlung für eine stationäre Unterbringung in einer Klinik aussprechen muss. MRA

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