Bernkastel-Wittlich Fragen an die Verwaltung einfach am Telefon klären

Bernkastel-Wittlich · Seit Februar können die Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich die einheitliche Rufnummer 115 nutzen, um Kontakt mit den Verwaltungen im Landkreis unabhängig von Zuständigkeiten aufzunehmen. Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr können Bürger unter der 115 Verwaltungsfragen jeder Art klären, zum Beispiel zum Elterngeld, zur KFZ-Anmeldung oder zum Wohngeld.

Anders als in einer Telefonzentrale oder Vermittlung beantworten die Ansprechpartner des 115-Servicecenters den Großteil der Fragen direkt selbst mit Hilfe einer Wissensdatenbank. Lokale Besonderheiten können bei jeder Leistungsbeschreibung ergänzt werden. Damit ist gewährleistet, dass jedes 115-Servicecenter auch häufige Fragen zu jeder anderen teilnehmenden Verwaltung beantworten kann.

Für Landrat Gregor Eibes bedeutet die neue Nummer „echten Bürgerservice“: „Auch im digitalen Zeitalter bleibt das Telefon ein wichtiger Kanal der Verwaltung“, sagt er. Die 115 sei leicht zu merken, und für die Bürger entfalle die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und Telefonnummern.

Da Fragen nun am Telefon bis 18 Uhr geklärt werden können, hat die Bürgerberatung in der Kreisverwaltung Wittlich ihre Öffnungszeiten geändert: Ab April schließt sie freitags bereits um 14 Uhr statt wie bisher um 15 Uhr.

75 Prozent aller Anrufe sollen innerhalb von 30 Sekunden angenommen, 65 Prozent ohne eine Weitervermittlung sofort beantwortet werden. Bei komplexen Sachverhalten soll der Anrufer innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung erhalten – auf Wunsch auch per Fax oder E-Mail.

Zur optimalen Auslastung der Telefonzentrale wurde eine Kooperation mit den Landkreisen Altenkirchen und Cochem-Zell geschlossen. Alle telefonischen Anfragen aus den drei Landkreisen können durch das 115-Service-Center der Kreisverwaltung in Cochem beantwortet werden. Durch die Kooperation werden die telefonischen Anliegen an die angeschlossenen Verwaltungen wie in einem eigenen Service-Center beantwortet. Ist eine abschließende Auskunft am Telefon nicht möglich, können die Gespräche, eventuelle Rückfragen oder auch E-Mails unmittelbar an die Kooperationsverwaltungen weitergeleitet werden.

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